Liebes Forum,
mir stellt sich zunehmend folgende Frage, zu der ich über die Suchfunktion noch nichts im Forum habe finden können:
Was passiert mit den Entgelten für Wahlleistungen, wenn ein Fall durch die GKV nicht als stationär, sondern z. B. als ambulante OP anerkannt wird?
Nicht selten hat die Zusatzversicherung die Entgelte schon lange gezahlt, bevor der Fall mit GKV und MDK abgeschlossen wurde. Wird der Eingriff dann als ambulante OP eingestuft, müßte er in der EDV von stationär auf ambulant umgesetzt werden. Bei bereits eingegangenen Entgelten geht dies bei uns schonmal gar nicht.
Abgesehen davon ist der Fall nicht mehr stationär, und die Zusatzversicherung bezieht sich auf den stationären Bereich. Somit müßte man eigentlich das Geld von den Empfängern (Chefs) zurückfordern und zurücküberweisen, nicht gerade einfach. Allerdings liegt der Problematik ja auch eine möglicherweise nicht ganz adäquate Dokumentation durch diese zugrunde.
Hat jemand Ideen zur Umsetzung, wie wird es andernorts gehandhabt?
Viele Grüße,
V. Blaschke