Liebes Forum,
unsere neurologische Fachabteilung verfügt nicht über eine Kassenzulassung für eine Ambulanz. Häufiges Problem macht die notfallmäßige Behandlung von Kopfschmerzen (z.B. Pat. stellt sich nachts um 2Uhr wegen bisher ungekannter, unerträglicher Kopfschmerzen vor. Es erfolgen CT-Kopf, Labor, Liquorentnahme = kein pathologischer Befund; iv-Analgesie. Patientin geht am nächsten Morgen um 10 Uhr (auf eigenen Wunsch)gebessert nach Hause).
1. DRG B77Z : Ärger mit KK vorprogrammiert
2. Vorstationär (=Abklärungsfall? )mit ca. 115 € in keiner Weise kostendeckend.
a) ist 2. bei Selbsteinweiserin überhaupt möglich ?
b) ist es richtig, dass die Pauschale landesweit fachspezifisch festgelegt ist ?
c)in Notfallsituationen ist in unserem Fachgebiet überwiegend ein CT notwendig, so dass ich mir die Höhe der Pauschale nicht erklären kann
3. Über Notfallschein abrechnen: Liquidierung noch weit schlechter als unter 2.
Viele Fragen. Vielleicht kann jemand zumindest teilweise etwas weiterhelfen oder kennt eine andere Lösung dieses Problems.
Gruß
R.Adams