Spontangeburt und DR III°

  • Moin, moin,

    also die die Prozeduren, die ich mit der O80 verschlüsseln darf sind auf wenige begrenzt und die Versorgung eines Dammrisses oder anderer Geburtsverletzungen gehören offensichtlich nicht dazu. Ist das wirklich ernst gemeint oder liegt hier ein Denkfehler - und wenn, bei wem - vor?

    Beste Grüße

    M.Mitbach

  • Hallo Herr Mitbach!

    Doch, doch, Sie haben völlig richtig gelesen. Ein DR gilt als geburtshilfliche "Komplikation" (nach Kodierrichtlienien) und "Beißt" sich deshalb mit der o80 (komplikationslose Geburt).
    Zum praktischen Vorgehen:
    HD O70.2, ND Z37.0, O80.
    Verschlüsseln Sie die o80 nicht, bekommen Sie dieses Jahr kein (bzw. zu wenig Geld) weil dann keine Abrechnung der Fallpauschale möglich!!!
    Allerdings müssen Sie vor der entgültigen Eingruppierung in DRG`s die O80 wieder aus dem Datensatz entfernen, sonst gilt der Fall als ungruppierbar.
    Wir haben ja sonst nichts zu tun, oder?

    :smokin:
    Gruß
    U. Runge

  • Zitat


    Original von URU:
    Doch, doch, Sie haben völlig richtig gelesen. Ein DR gilt als geburtshilfliche "Komplikation" (nach Kodierrichtlienien) und "Beißt" sich deshalb mit der o80 (komplikationslose Geburt).

    Ein Dammriss mag sich mit einer komplikationslosen Geburt beissen, er beisst sich aber nicht mit dem ICD-10-Code O80 ... denn dieser lautet eben nicht "komplikationslose Geburt" sondern:

    Entbindung
    (O80-O82)

    O80 Spontangeburt eines Einlings
    Inkl.:
    Keine oder minimale geburtshilfliche Maßnahmen
    Normale Entbindung
    Spontangeburt aus Schädellage
    Spontane Vaginalgeburt eines Einlings

    Die Inklusiva implizieren auch nicht automatisch Exklusiva !

    Die (australische) Kodierwahrheit lautet eben anders:

    Mit freundlichen Grüssen

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 29.01.2002 editiert. ]

  • Lieber Herr Hirschberg,
    leider werden die geburtshilflichen Kodierprobleme auch nicht kleiner, wenn wir recht haben. Auf diese Unglückskonstellation haben wir ja bereits auch vor der Verabschiedung der DKR hingewiesen, als noch was zu retten gewesen wäre. Leider blieb der Ruf ungehört und somit die allgemeine Verunsicherung unter den Kollegen groß.
    Wir müssen das Jahr 2002 überstehen oder darauf hoffen, das im Bundesrat das ganze FPG kippt./Erscheint mir aber auch keine günstige Perspektive):bounce:
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Mitbach,

    ein paar Ihrer Fragen sind noch unbeantwortet:

    > Ist das wirklich ernst gemeint

    Leider ja

    > oder liegt hier ein Denkfehler - und wenn, bei wem - vor?

    Sowohl als auch. Ernster Denkfehler. Nein, nicht bei Ihnen.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Guten Morgen!
    Die Beleger sind ua bei uns ein Problem und ich habe die Aufgabe mich damit mehr zu befassen. Habe ich das richtig verstanden, dass sie nachträglich, nach Abrechnung, die O80 bei den entsprechenden Fällen wieder herauslöschen. Weitere Frage: wird das Kind mit einer "Aufnahme und Entlasshauptdiagnose" versehen Z.B Z 38.- ? oder nur als einen Nummer geführt:look:
    --
    Andrea Barthel

  • [quote]
    Original von a-barthel:
    Habe ich das richtig verstanden, dass sie nachträglich, nach Abrechnung, die O80 bei den entsprechenden Fällen wieder herauslöschen.

    Ja, das wäre die einzige Variante um jetzt die FP zu erlösen und dann den Fall, nach Löschung O80, einer korrekten Gruppierung zuzuführen. Es sei denn, Sie haben ein perfektes EDV-System, welches zwischen den Abrechnungen 2002 und dem DRG-System unterscheidet.


    Weitere Frage: wird das Kind mit einer "Aufnahme und Entlasshauptdiagnose" versehen Z.B Z 38.- ? oder nur als einen Nummer geführt.

    Auch hier kommt es eher auf Ihr EDV-System an. Zum Erlös der NG-Vergütung im DRG-System ist die Z 38.- erforderlich. In der Regel wird der Grouper dies aus der Entlaßdiagnose ziehen, um aber den Fall im KIS anzulegen, werden Sie auch eine Aufnahmediagnose benötigen, dann ebenfalls Z38.-. Ergänzung: Herr Roeder antwortet gestern in seinem Forum auf die Frage: Vergütung Neugeborenes an "Mutter-DRG" gekoppelt oder eigenständig? - bisher noch nicht geklärt!

    :( MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 31.01.2002 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 31.01.2002 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo,

    dieses künstlich geschaffene Problem mit den zwei Hauptdiagnosen haben wir nur der DKG und den Kassenspitzenverbänden zu verdanken , die man dafür auch zur Rechenschaft ziehen müsste, da,- wie ja schon gesagt-, das Problem u.a. hier im Forum klar aufgezeigt wurde.

    Anstatt einfach zwei, drei Codes in den FP-Regeln zu ändern (und dies hätte die FP-Zusammensetzung nicht geändert) jetzt diese Übergangsregel, die so nicht umsetzbar ist.

    Was tun?

    Die Entgeltgenerierungsregeln in der jeweiligen Haus-EDV für FP 16.03 und FP 16.041 um die ICD-10-Codes O70.0, O70.1, O70.2, O70.3, O70.4 und O71.4 und noch ggf. die Z37.0 ergänzen.

    Und jetzt konsequentes codieren nach den Codierregeln, d.h. bewußt die (auch EDV-Technisch zumeist) nicht durchführbaren Übergangsregeln nicht einhalten und gegenüber den Kassen als Entsprechende Diagnose ausgeben (was ja auch korrekt ist) und schon gibt es kein Problem mehr.

    Je mehr Häuser so vorgehen desto einfacher dürfte dann die nachträgliche Einforderung dies rückwirkend zu regeln bei den Landeskrankenhausgesellschaften (das sind schließlich die von uns finanzierten Interessenvertreter)werden....

    Die Macht des faktischen sozusagen...


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin