• GUten Tag,

    ich bekomme von unseren externen DRG-Kontrolleuren immer wieder den Hinweis, dass TEP-Luxationen mit der ICD-Nummer S73. ff zu verschlüsseln sind, auch wenn kein Trauma vorgelegen hat. Auch mein Hinweis, dass die Kombination aus T84.0 und Z96.6 ausreichend ist, wenn aus der Anamnese das \"Fehlverhalten\" des TEP-Patienten hervorgeht, wird widersprochen. Das angegebene Argument ist, dass die Kombination aus T84.0 und Z96.6 nur dann alleine verwendet werden kann, wenn auch eine Revisionsoperation sich anschließt. Die alleinige Reposition ist nicht ausreichend. In unserer Einrichtung bekommen wir durch die umliegenden 5 Reha-Einrichtungen diverse Patienten. Was ist nun richtig? Für mich ist die Kodierrichtlinie 1306c eindeutig.

    Vielen Dank

    Katrin Maronde

  • Vielleicht doch eine kurze Klarstellung: Mit ICD S73.ff
    würde ich eher die Luxation des natürlichen Hüftgelenks kodieren.
    ICD T84.0 bezieht sich dagegen ausschliesslich auf die Komplikationen
    nach Implantation einer Gelenkendoprothese.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu,

    so würde ich am liebsten auch kodieren, aber dem stehen die Kodierrichtlinien entgegen.

    Wenn nach DKR 13.06c die traumatische Luxation einer Hüfttep mit S73.0ff und als Kennzeichen, dass es sich um eine TEP und nicht um ein natürliches Gelenk handelt, die Z96.6 hinzugefügt werden muß, kann ich bei der Codierung der Luxation der TEP als Komplikation die S73.0ff nicht weglassen.

    Somit ersetzt die T84.0 bei der Komplikationscodierung nur die Z96.6.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin