GUten Tag,
ich bekomme von unseren externen DRG-Kontrolleuren immer wieder den Hinweis, dass TEP-Luxationen mit der ICD-Nummer S73. ff zu verschlüsseln sind, auch wenn kein Trauma vorgelegen hat. Auch mein Hinweis, dass die Kombination aus T84.0 und Z96.6 ausreichend ist, wenn aus der Anamnese das \"Fehlverhalten\" des TEP-Patienten hervorgeht, wird widersprochen. Das angegebene Argument ist, dass die Kombination aus T84.0 und Z96.6 nur dann alleine verwendet werden kann, wenn auch eine Revisionsoperation sich anschließt. Die alleinige Reposition ist nicht ausreichend. In unserer Einrichtung bekommen wir durch die umliegenden 5 Reha-Einrichtungen diverse Patienten. Was ist nun richtig? Für mich ist die Kodierrichtlinie 1306c eindeutig.
Vielen Dank
Katrin Maronde