Hallo NG, sehr geehrter Herr Sommerhäuser,
warum eigentlich noch das AEP-Verfahren weiterverfolgen, wenn doch DRGs automatisch zu einer Verkürzung der Verweildauern führen und zudem die Begründungen für die stationäre Behandlung in den Diagnosen/Prozeduren enthalten sind?
:bounce:
Das macht schließlich auch Arbeit, z. B. für die Softwarehäuser und das Controlling und die Kassen und die Ärzte und die hätten doch mit der DRG-Einführung z. Zt. genug zu tun.
Viele Grüße
Bernhard Scholz