• Hallo,
    ich habe ein (sagte ich wirklich ein?)Problem mit der Kodierung bei Pseudarthrosen nach Osteosynthese einer Fraktur:
    Die Kodierung der Metallentfernung ist keine Problem, die Kodierung der "neuen" Osteosynthese jedoch schon. Bislang haben wir in so einem Fall die 5-786.- verwendet (unter der Annahme, dass es sich hier strenggenommen nicht um die Osteosynthese einer Fraktur handelt, sondern die OP einer Pseudarthrose). Wird jedoch der OPS-301 für die Fraktur einer Osteosynthese verwendet, landet der Fall regelmäßig in einer höher bewerteten DRG. Die große Frage ist jetzt, was tun? Wird später die 5-786.- verlangt, und wir haben einen OPS-301 aus 5-790 bis 5-796, dann haben wir Upcoding betrieben, wird jedoch die Fraktur-Osteosynthese akzeptiert, wars "Downcoding".
    Hat hierzu jemand irgendwelche näheren Infos?

    Viele Grüße aus dem zur Zeit fast frühlingshaften Heidenheim
    Christa Bernauer (Med.Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim)

  • Zitat


    Original von ch_bernauer:
    ... Problem mit der Kodierung bei Pseudarthrosen nach Osteosynthese einer Fraktur:
    Die Kodierung der Metallentfernung ist keine Problem, die Kodierung der "neuen" Osteosynthese jedoch schon. Bislang haben wir in so einem Fall die 5-786.- verwendet (unter der Annahme, dass es sich hier strenggenommen nicht um die Osteosynthese einer Fraktur handelt, sondern die OP einer Pseudarthrose). Wird jedoch der OPS-301 für die Fraktur einer Osteosynthese verwendet, landet der Fall regelmäßig in einer höher bewerteten DRG. Die große Frage ist jetzt, was tun? Wird später die 5-786.- verlangt, und wir haben einen OPS-301 aus 5-790 bis 5-796, dann haben wir Upcoding betrieben, wird jedoch die Fraktur-Osteosynthese akzeptiert, wars "Downcoding".

    Hallo Frau Bernauer,

    1) 5-785.- Osteosynthese von Knochen
    (z. B. Pseudarthrose-OP Kahnbein, z. B. Umstellungsosteotomie)

    2) 5-790 bis 5-796 Fraktur-Osteosynthese

    Die In-/Exklusiva im OPS deuten eher in Richtung 1) 5-785.- .

    Eigentlich schade, dass hier nicht einfach der Operateur entscheiden darf, welchen Code er, entsprechend seinem Aufwand, verwendet:

    Der Unterschied zw. 1) und 2) besteht m. E. im Aufwand, der für die Reposition der Fraktur anfällt. Wenn also nach Metallentfernung die Knochen im Verbund bleiben und lediglich ein anderes Implantat zum Einsatz kommt, halte ich Variante 1) für angemessen. Entspricht der Aufwand aber der Erstoperation (mit oft zeitaufwendiger und manchmal schwieriger Reposition), halte ich die Version 2) für passender.

    Wenn dies dann zu einer unterschiedlichen Bewertung führt, nämlich 2) größer als 1), bräuchte man m. E. nicht von Up- oder Downcoding sprechen.

    Aber ob dies die "Codierungsvereinheitlicher" und "DKR-Strategen" akzeptieren, weiß ich nicht.

    Gruß
    Dr. B. Scholz
    Chirurg

    [center] Bernhard Scholz [/center]