Hallo,liebes Forum
Schlage mich gerade mit einem Gutachten rum,
welches ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Pat. kommt mit Herzinfarkt,wird zur Katheteruntersuchung
in eine andere Klinik verlegt.Dort wird KHK mit
operationsdedürftigem Befund festgestellt.Pat.zu
uns zurück verlegt,da OP erst 15 Tage später durchgefürt
werden kann.Die stationäre Behandlung ist erforderlich.
Jetzt wurde natürlich die OGVD geprüft,der Gutachter
sagt:Verlegung zur Diagnostik war zeitgerecht.Rückverlegung
in unser Haus jedoch nicht,und warum die OP erst so
spät erfolgte ist nicht nachvollziehbar.Ein Organisationsmangel
von KH B liegt vor,was durch unser KH nicht zu beeinflussen war.
Eine zwischenzeitliche Entlassung wäre nicht möglich gewesen.
So und nun stellt sich mir die Frage warum ich jetzt
an die Kasse die Zuschläge zurück zahlen soll???
Wir können doch garnichts dafür.Sogar laut Gutachten.
Was kann ich dagegen tun?????
Bin für Ratschläge wie immer dankbar.
Gruß Zabi