Fallzusammenführung und Transportkosten

  • Hallo, Forum!

    Folgende Konstellation:
    Patient mit Aufenthalt A wird ins Altenheim per Krankentransport entlassen. Transportkosten zahlen wir!
    Zu Aufenthalt B wird der Patient notfallmäßig per Krankenwagen wieder eingewiesen.
    Bei der Fallzusammenführung moniert die Kasse, daß ja der zweite Transport (zur Wiederaufnahme) im Zeitraum des stationären Aufenthaltes lag, also von ihr nicht bezahlt wird.

    Liegen sie damit richtig??? :sterne:

    Verwirrt fragt

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,


    Zitat


    Original von tfloeser:

    Patient mit Aufenthalt A wird ins Altenheim per Krankentransport entlassen. Transportkosten zahlen wir!

    Warum tun Sie das? (§ 60 Abs. 2 S.1 Nr. 1 SGB V)


    Zitat


    Zu Aufenthalt B wird der Patient notfallmäßig per Krankenwagen wieder eingewiesen.
    Bei der Fallzusammenführung moniert die Kasse, daß ja der zweite Transport (zur Wiederaufnahme) im Zeitraum des stationären Aufenthaltes lag, also von ihr nicht bezahlt wird.

    Liegen sie damit richtig??? :sterne:


    Ich denke NEIN.

    Die Kasse muss unterscheiden zwischen tatsächlichen Aufenthalten und \"abrechnungstechnischer Fallzusammenführung\". Das DRG-System verlangt die Zusammenfassung zu einem Fall mit einer Abrechnung.

    Das ändert jedoch nichts daran, dass faktisch zwei Aufenthalte in Ihrem Haus vorlagen. Dementsprechend sind auch die Transportkosten zu zahlen für jede erforderliche Krankenfahrt.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo und danke, ToDo!

    Prompt bekam ich den nächsten Fall auf den Tisch:

    Pat. wurde zur interventionellen Kardiologie ins Zentrum verlegt und nach 2 Tagen zurückverlegt. Nach der Fallzusammenführung bekamen WIR die Transportkosten für die Rückverlegung in Rechnung gestellt.

    Die Rechnung habe ich als \"irrtümlich an uns versandt\" an den Rettungsdienst zurückgesandt...

    Gruß aus dem sonnigen Landstuhl

    T. Flöser