Hallo, Forum!
Folgende Konstellation:
Patient mit Aufenthalt A wird ins Altenheim per Krankentransport entlassen. Transportkosten zahlen wir!
Zu Aufenthalt B wird der Patient notfallmäßig per Krankenwagen wieder eingewiesen.
Bei der Fallzusammenführung moniert die Kasse, daß ja der zweite Transport (zur Wiederaufnahme) im Zeitraum des stationären Aufenthaltes lag, also von ihr nicht bezahlt wird.
Liegen sie damit richtig??? :sterne:
Verwirrt fragt