In unserem Krankenhaus sind Bestrebungen zu Gange, im großen Stil Barthelindexe zu verschlüssel über das Pflegepersonal. Das kann man ja : U 50 und U 51 jeweils mit !
1. Muss man das nach den Kodierregeln verschlüsseln?
2. Wo liegt ein sinnvolle und der Vielzahl der Verschlüsseler vermittelbare Grenzlienie zwischen den Patienten die nicht gescort werden und jenen, denen bei denen diese Sonderarbeit sinnvoll ist.
Wer macht das schon außerhalb einer Abteilung, die wie FRühreha nicht ohnehin solches schon früher getan hat?
Vielen Dank von jemanden, der mittlerweile jeder neuen Parole misstraut!
J Junghänel