Neugeborenes verlegt unter 24 Stunden

  • Guten Tag

    wir haben zur Zeit ein kleines Problem mit der DRg-Abrechnung eines Neugeborenen, der nach der Geburt verlegt wurde. Verweildauer damit nur 12 Stunden. Als DRG erscheint die P60B mit einem Kostengewicht von 0, da díe Mindestverweildauer nicht erreicht wurde. Eigentlich ist das ja ein starkes Ding, da gerade solche Neugeborene durchaus recht hohe Aufwendungen nach sich ziehen. Wer kann mir sagen, wie wir in diesem Fall vorgehen können.

    Herzlichen Dank für die Hilfe.


    Dr. Haubold :chirurg:

  • Guten Tag Herr Dr. Haubold, Hallo Forum,


    ... in dem geschilderten Fall können Sie für das Neugeborene keine DRG-Fallpauschale abrechnen:

    Zitat


    § 1 Abs. 5 KFPV 2004:
    (5) Für jedes Neugeborene, das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im Krankenhaus versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden und eine eigene Fallpauschale abzurechnen. In diesem Falle ist für die Mutter und das Neugeborene jeweils eine Rechnung zu erstellen; werden Mutter und Kind gemeinsam entlassen, ist auf der Rechnung für das Neugeborene die Versichertennummer der Mutter anzugeben. Ist im Fallpauschalen-Katalog für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, eine Mindestverweildauer für die Fallpauschale vorgegeben und wird diese nicht erreicht, ist die Versorgung des Neugeborenen mit dem Entgelt für die Mutter abgegolten. Im Falle einer Verlegung gilt Absatz 1 Satz 2 bis 4.

    MfG,

    M. Ziebart