ambulante Abrechnung nicht möglich...????

  • Hallo,

    habe hier eine Rechnungskürzung der besonderen Art. Wir haben auf Einweisung und wegen der Intoleranz des Patienten auf Lokalanästhesie, hier ambulant Warzenbeete in Vollnarkose entfernt.

    Nun bekomme ich von einer GmbH Abrechnungsstelle (?)...das lapidare Schreiben...die Leistung kann nicht im Rahmen einer ambulanten OP abgerechnet werden(na wie den sonst- vieleicht stationär). Kein weiterer Kommentar...nur eine Fax und E-Mailadresse (keine Telefonnummer um mal schnell anrufen zu können) und auf die E-Mail antwort warte ich schon fast 2 Wochen...

    Was sollen wir tun, die Kasse direkt anschreiben anrufen (da wird man mich sicher wieder an den Dienstleister verweisen...)
    Wieso haben wir plötzlich überhaupt mit einem kommerziellen Kassendienstleister zu tun?
    Welchen Rechtsanspruch hat den dieser Dienstleister...was darf der eigentlich an Informationen bekommen? Er verfügt neben die kompletten Adressdaten des Patienten und sämtlichen abgerechneten EBM-Nummer auch über die Diagnose als ICD-10 ...ist das legal? Also ich halte das Datenschutzrechtlich für bedenklich, schließlich könnte man diese Adressen an spezielle andere Dienstleister und Medizinversorger lukrativ weiterverkaufen...

    Vieleicht gib es ja hier ein paar ambulante Abrechnungsversierte die ein wenig Licht in diese Geschichte bringen können....

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von Lueckert:

    Nun bekomme ich von einer GmbH Abrechnungsstelle ...


    Hallo Herr Lückert,

    habe ich Sie richtig verstanden: eine GKV unterhält eine Dienstleistungs-GmbH zur Kommunikation mit den KH? :a_augenruppel: :boese: :a_augenruppel: :boese:

    Ich habe so etwas noch nicht gehört und halte es auch für extrem bedenklich.

    Vielleicht wäre es ein Konzept, im Rahmen der Erstkommunikation nach der Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu fragen ... :biggrin:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    also ich habe das Gefühl, dass diese Firma nur für ambulante Fälle zuständig ist und nun kommt den zufällig ein Krankenhaus unter.
    Dass mit dem Datenschutz hab ich schon gleich angefordert (eben genau die Stellungnahme des zuständigen Datenschutzbeauftragten...vieleicht antworten die deshalb nicht.)

    Es geht ja hier auch um einen ambulanten Fall...jedenfalls werde ich gleich mal nach Bundesdatenschutzbeauftragen googlen...kann man bestimmt via Mail erreichen. Und scheinbar lässt diese Kasse von diesem Dienstleister die ambulanten Abrechnungen systematisch prüfen und den unangenehmen Schriftwechsel übernehmen.

    Nur weiss hier jemand ob es juristisch bzw. Abrechnungstechnisch, sowas wie ambulante Operationen gibt, die ambulant nicht abrechenbar sind.

    Das klingt für mich ziemlich widersinnig...aber vieleicht gibts ja sowas wie eine Ausschlussliste was keinesfalls ambulant im Krankenhaus erbracht werden darf (Warzen sind ja normalerweise auch gut beim Niedergelassenen aufgehoben, aber eben nicht in diesem Fall, wo wir genau von einem Niedergelassenen Dermatologen die Einweisung haben, weil es eben nicht in der Praxis machbar war....).

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    mal von den Datenschutzaspekten abgesehen, die ja auch die Firmen beachten müssen, die für die Privatliquidation eingesetzt werden:

    Kann es sein, daß es bei Ihnen etwas mit einer fehlenden Ermächtigung, der nicht eindeutigen Abbildung, der Qualifizierung als Leistung nach 115b (Kennzeichen AOP) o.ä. zu tun hat?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Hr. Sander,

    ja damit hat es sicher zu tun, da die erbrachte Leistung nicht Bestandteil §115 ist, aber eine Praxisleistung ist es eben auch nicht, dort war der Eingriff nicht durchführbar und deshalb erhielten wir ja auch die Überweisung und andere Möglichkeiten zur ambulanten OP, ausser bei Mitbewerbern, gibt es hier im ländlichen Brandenburg nicht....

    Wir sollen doch soviel als möglich ambulant Operieren, aber ich sehe schon hätten wir diese Patientin Vollstationär abgerechnet hätten wir wohl weniger Probleme.....

    Ermächtigung?, hängen diese nicht an Personen sprich am Chefarzt oder?
    Was hat das mit einer Kranknehausleistung zu tun diese Ermächtigung gilt meines Wissens doch für Ambulanzleistungen...

    Da ich bisher noch nie mit ambulanter Abrechnung zu tun hatte, könnte mich vieleicht aufklären wozu man eine Ermächtigung überhaupt braucht...für eine OP mit Vollnarkose sicher keine Leistung einer Ambulanz oder?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo die Herren,

    ist Ihre Skepsis gegenüber den \"kommerziellen Abrechnungsgesellschaften\" vielleicht etwas übereilt und nicht bis zum Ende durchdacht?

    Bei Ihren Beiträgen zu diesem Thema muss sich einigen Ihrer hier mitlesenden Kollegen der Magen rumgedreht haben. Sind es nicht auch Krankenhäuser, die sich vergleichbarer Unternehmen bedienen, um die Abrechnung solcher Leistungen auszulagern. Gehen diese Unternehmen denn sorgsamer mit den Ihnen anvertrauten Daten um als die Unternehmen der Kassen? Sind es nicht teilweise die gleichen Unternehmen???

    Ich denke, dass dieses Outsourcing seit vielen Jahren gang und gäbe ist und datenschutz- sowie aufsichtsrechtlich völlig in Ordnung ist.

    Die Unternehmen, die von Leistungserbringern und Leistungsträgern mit solchen Dienstleistungen beauftragt werden, haben den Datenschutz unter Strafandrohung ebenso zu achten und zu wahren wie Sie und ich.

    Wenn jemand sich ungerechtfertigt bereichern will an diesem unserem System, muss der wahrlich nicht in der Mehrzahl der bisher bekannt gewordenen Fälle auf Kassenseite zu suchen sein... :boom:

    Also halten Sie mit so übereilten Vorwürfen doch zu Zeiten der Fußball-EM lieber den Ball ein wenig flacher.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo zusammen,

    ToDo: meine Skepsis gegenüber kommerziellen Abrechnern bleibt, auch wenn Sie mir weismachen wollen, das sei in der KH-Landschaft eher ein übliches Verfahren. Das Outsourcen von Leistungen, die auf sensible Patientendaten abheben, ist ein grundsätzliches Problem und muß immer sehr genau unter die Lupe genommen werden. Mein Verweis auf die Abrechnung von wahlärztlichen Leistungen durch Abrechnungs-Gesellschaften mag Ihnen zeigen, daß ich bereits gemerkt habe, daß so etwas überhaupt existiert. Nur: es reduziert meine Skepsis nicht. Gleiches gilt im übrigen auch für den stationären Bereich, für die Digitalisierung von Daten ... usw.. Für den ambulanten Bereich der KV-Abrechnung kenne ich in meinem Umfeld aus dem KH-Sektor niemanden, aber da mag man mir vielleicht die Augen öffnen.

    @Lückert: ich fürchte, man muß sich vor (!) der Erbringung einer komplexen Leistung im ambulanten Bereich vergewissern, daß so etwas auch erlöstechnisch abgebildet ist. Wenn es in Ihrem Haus keine Ermächtigung gibt, Sie auch sicher diese Leistung nicht als Notfall erbracht haben, die Leistung nicht im Katalog nach 115b gelistet ist, tja, dann wird es wohl schwer werden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    ob meine Skepsis übereilt ist? Ich halte das für nicht richtig, auch wenns völlig legal sein sollte (Krankenhäuser eingeschlossen). Und informelle Selbstbestimmung wird im Zuge der EDV-Vernetzung und des Datenschutz aushöhlenden Terrorwahns immer wichtiger, auch nur Meinung....

    aber zum Fall:
    Woher soll ich denn Wissen , ob ich es verantworten kann einem Dritten überhaupt medizinische patientenbezogene Angelegenheiten zwecks Abrechnungsklärung mitzuteilen? (hierzu wäre eine begründete Auskunft sehr hilfreich?)

    Und bei besagter Firma ärgert mich am meisten, dass Sie nur via E-Mail oder Fax erreichen kann und nicht anrufen kann. Und die Mail ist schon Wochen draussen....(auch sicher was mit kostengünstiger Optimierung zu tun!)
    Nebenbei steht da nur \'Kann nicht abgerechnet werden\'...keinerlei Begründung, keinerlei Verweis auf Gesetze Verordnungen etc. halte ich, wenn man schon als auf Abrechnungsprüfung spezialisierter Dienstleister Auftritt für völlig unzureichend, wie soll man das denn nachvollziehen können?.

    Bälle flach halten....ich sage was ich denke, auch wenns anderen nicht gefällt und das nicht mal anonym....

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Also, also,

    meine Aufforderung war für besonders sensible Menschen extra mit dem Vergleich zur Fußball-EM garniert und somit ausdrücklich als HUMOR zu verstehen.

    Zum Thema:

    Da wir ja schon im Off-Topic-Board sind, kann ich sicherlich etwas abschweifen...

    1. Wenn die Angst vor der Verletzung des Datenschutzes und die Angst vor dem \"gläsernen Patienten\" nachweislich aus Sorge um das Patientengut - den Menschen - resultieren würde, würde ich bei jeder dieser Diskussionen meinen Hut vor den Ärzten ziehen, die sich so bedingungslos für ihr schutzbedürftiges Klientel einsetzen.

    In Wahrheit haben Sie doch vielmehr unter den Nestbeschmutzern in den eigenen Reihen zu leiden, die die Undurchsichtigkeit des Abrechnungssystems und die mangelnde Transparenz für ihre kriminellen Zwecke nutzen, um sich letztlich an dem so armen Patientengut (= Beitragszahler) zu bereichern.

    Nennen Sie mir eine Möglichkeit, den zahllosen Abrechnungsbetrügereien unter vollständiger Wahrung des Datenschutzes Einhalt zu gebieten, und ich bin völlig auf Ihrer Seite...

    2. Ich frage mich nach wie vor, was den Mitarbeiter eines Abrechnungsunternehmens von einem Kassenmitarbeiter oder einem Krankenhausmitarbeiter unterscheidet. Alle unterschreiben eine Datenschutzerklärung. Allen drohen empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlung. Aber viel wichtiger: Alle sind Menschen - sind die einen schlechter als die anderen???

    3. Seltsam ist die Vorgehensweise der Firma (inkl. fehlender Rufnummer) in der Tat; aber das war es nicht, was mich an Ihren Beiträgen gestört hat. Ich nehme eben auch nur zu den Dingen Stellung, zu denen ich etwas zu sagen habe - gleiches Recht für alle!?

    4. Das Thema mit meiner Anonymität stört hier immer nur, wenn ich kritisiere - ist Ihnen das nicht ein bisschen unangenehm? Bevor Sie diese Frage wieder in den falschen Hals bekommen. Über die Suchfunktion finden Sie Threads, in denen ich Ihnen Argumentationshilfen gegen Kassen gegeben habe - haben Sie die abgelehnt, weil sie aus anonymer Quelle kamen?

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Tag,

    Zitat


    Original von ToDo:

    meine Aufforderung war für besonders sensible Menschen extra mit dem Vergleich zur Fußball-EM garniert und somit ausdrücklich als HUMOR zu verstehen.

    Sehr geehrter Herr ToDo,

    ich möchte zur Kenntnis geben, daß ich humoreske Einlagen bei völlig ungeklärten Sachverhalten weder humorig finde noch zweckdienlich.


    Zitat


    Original von ToDo:

    Da wir ja schon im Off-Topic-Board sind, kann ich sicherlich etwas abschweifen...

    Mir wäre es lieber, Sie würden sehr, sehr eng bei der Sache bleiben.


    Zitat


    Original von ToDo:

    In Wahrheit haben Sie doch vielmehr unter den Nestbeschmutzern in den eigenen Reihen zu leiden, die die Undurchsichtigkeit des Abrechnungssystems und die mangelnde Transparenz für ihre kriminellen Zwecke nutzen, um sich letztlich an dem so armen Patientengut (= Beitragszahler) zu bereichern.

    ... und Sie finden nicht, daß so eine Äußerung nicht nur völlig daneben ist, sondern auch nicht mehr mit den Forum-Regeln übereinstimmt, wenn Sie ohne Nennung von Sachverhalten deutsche Krankenhäuser krimineller Vergehen bezichtigen ??

    Ich bin der Auffassung, daß an dieser Stelle Einhalt geboten werden sollte.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,

    dann ganz humorlos:

    Wenn Sie die Regeln hier aufstellen und mir Einhalt gebieten wollen, bewerben Sie sich als Admin; vielleicht sind die Herren auf Ihre Hilfe angewiesen...

    Ich habe keine Namen genannt, könnte dies aber jederzeit liefern (ich sprach im Gegensatz zu Ihnen übrigens lediglich von Ärzten, nicht speziell von Krankenhäusern). Als kurze, wahllose Beispiele seien zu Ihrer Befriedigung genannt Herzklappenskandal (verwickelt mehrere Herzkliniken; nachgewiesen), Zahnersatzskandal (Globudent; nachgewiesen),
    Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe durch Chefarzt der Uni-Klinik Gießen (Ermittlungen laufen)...

    ... glauben Sie mir, ich kann Sie zuschütten mit weiteren Beispielen, rechtskräftigen Urteilen, Veröffentlichungen zu Zulassungsentziehungen u.ä. - aber SIE möchten ja, dass ich nicht zu sehr abschweife!

    Ich kann nicht glauben, dass Ihnen die genannten und viele weitere Fälle nicht auch bekannt sind. Eine Wertung erspare ich mir aber an dieser Stelle, da ich die Resonanz der Admins kenne - vielleicht sollte sich jeder Leser einfach sein Bild machen; dann wäre der Sinn und Zweck eines DISKUSSIONSFORUMS erfüllt.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)