radikale Exzision von erkranktem Gewebe

  • Hallo Forum,

    Wir hatten bei uns einen Patienten mit Weichteiltumor rechte Achillessehne (D21.2), es erfolgte eine Tumorexzision (5-895.2f). Der Grouper ermittelt die DRG I76B. Im Definitionshandbuch finde ich die o.g. Prozedur aber in der A-DRG J11...
    Welches ist nun die richtige DRG?


    Mit freundlichen Grüßen

    Doreen Rüchardt

  • Hallo Frau Rüchardt,

    die I76 ist eine konservative (Partition M) DRG. Also hat der Grouper die OP nicht berücksichtigt. Haben Sie die OP als solche eingegeben? Dann sollte J11 heraus kommen.

    P.S.: In der Annahme, daß Doreen ein weiblicher Vorname ist: Ihr Profil abändern: Codierer deutet auf einen Mann.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Tag Herr Konzelmann,

    Da die I76 eine konservative DRG ist, habe ich diese Gruppierung in Frage gestellt. Eine Operation wurde ordnungsgemäß angelegt und gekennzeichnet aber es kommt am Ende keine operative DRG heraus.
    Mein Profil werde ich noch aktualisieren, danke für den Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Doreen Rüchardt

  • Welchen Grouper nutzen Sie? DIACOS ermittelt auch I76B, ebenso Münster!

    Übrigens: 2002 war das Profil weiblich, Herr Lückert schrieb 2003: Kollegin. Wie kam die \"Geschlechtsumwandlung\" zustande?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    keine Ahnung wie es zur Geschlechtsumwandlung kam, körperlich habe ich keine Veränderungen festgestellt.
    Wir nutzen Kodip 2.8 Rev. 21

    Mit freundlichen Grüßen

    Doreen Rüchardt

  • Hallo Frau Rüchardt,

    ich habe den Fall mit dem 3M-Grouper gegroupt und kam auch auf die I76B.
    Wenn Sie aber als Prozedur anstelle der 5-895.2f (radikale Excision m. prim. Wundverschluss) die 5-893.1f (großflächige Chirurgische Wundtoilette und Entfernung von erkranktem Gewebe einsetzen, erreichen Sie beim Grouping immerhin die operative DRG I28C (andere Eingriffe am Bindegewebe) mit Rel.Gew. 0,901 anstatt 0,591.

    Mit freundlichen Grüßen

    M.Beck

  • Hallo zusammen,

    die ganze Gruppe 5-89 bezieht sich allerdings auf Haut und Unterhaut. Der Tumor befand sich an der Sehne!? Ich würde 5-859.x9 codieren und käme zu DRG I27B mit RG 0,91

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Beck,

    vielen Dank für Ihre Info, kann mich aber nicht Ihrer Meinung anschließen, da die Prozedur großflächige Wundtoilette und Exizision nicht ganz passend ist, da nur der Tumor entfernt wurde.

    Trotzdem vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Doreen Rüchardt

  • Hallo Herr Konzelmann,

    vielen Dank für Ihren Tipp die Prozedur 5-859.x9 finde ich für unseren speziellen Fall passend.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem noch sonnigen Brandenburg

    Doreen Rüchardt

  • Hallo Frau Rüchardt,

    zurück zu Ihrem ursprünglichen Problem: Warum führt Sie der Grouper nicht in eine operative DRG?

    die Lösung liegt darin, dass es sich bei der Prozedur 5-895.2f um eine so genannte NONOR-Prozedur handelt, die im Gegensatz zu den „echten operativen“ Prozeduren nur bei entsprechend vorhandener (gewählter) Hauptdiagnose in eine operative DRG münden.

    Wenn Sie Ihre Prozedur z.B. mit der Hauptdiagnose M79.37 (Pannikulitis) groupen, gelangen Sie in die J11... Vielleicht hilft Ihnen ja der histologische Befund.

    Ansonsten finden Sie zu dieser Problematik nähere Auskünfte im Definitionshandbuch Band 5 (Anhang B S. 103). Hieraus ein Auszug:

    ...Prozedurenkodes für NonOR-Prozeduren wirken sich auf die Gruppierung von Datensätzen anders aus und werden in diesem Anhang anders aufgelistet. So hat z.B. der Prozedurenkode 5-894.04 Lokale Exzision von
    erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Exzision, lokal, ohne primären Wundverschluß: Sonstige Teile Kopf folgende Zuordnung:
    Kode MDC DRG
    5-894.04‡ 09 J11A, J11B, J11C
    Dies bedeutet, dass der Kode 5-894.04 eine NonOR-Prozedur ist und er in der Definition der Basis-DRG J11 verwendet wird. Enthält der Datensatz eine Hauptdiagnose aus MDC 09 (z.B. C44.3 Sonstige bösartige Neubildung der Haut: Haut sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Gesichtes) und ist der Kode 5-894.04 die einzige Prozedur, so wird der Datensatz der Basis-DRG J11 zugeordnet. Enthält der Datensatz eine Hauptdiagnose aus MDC 03 (z.B. H81.1 Benigner paroxysmaler Schwindel) und ist der Kode 5-894.04 auch hier wieder die einzige Proze dur, wird der Datensatz einer medizinischen DRG (hier der DRG D61Z Gleichgewichtsstörungen (Schwindel)) zugeordnet...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Doreen et al,

    Vielleicht darf ich das Ganze noch etwas präzisieren. Die „D21.2“ (gutartiger Weichteiltumor untere Extremität inkl. Unterschenkel; ein gutartiger Hauttumor wäre D17.ff) passt unabhängig vom Grouper nicht zu einer Haut-OP 5-895.2f. Also war unabhängig von dem, was herauskam, ein Codierfehler die Ursache für das unglaubwürdige Groupen.

    Auch wurde im Text kein gutartiger Tumor erwähnt, die Histologie fehlt. Es hätte sinnvollerweise ohne Histologie oder eindeutig als gutartig beschriebenen Tumor die D48.1 (unklarer TM Weichteil außer Haut....) sein müssen. Daß die 5-895.2f nicht passt, wurde schon gesagt. Es wird stattdessen die 5-859.x9 vorgeschlagen, wohl in der Erkenntnis, daß das Ganglion auch hier hin gehört. Vergleiche ich die 5-849.0 (Entfernung eines Ganglions inkl. Schleimbeutel an der Hand) mit der 5-859.ff, bezieht sich die 5-859.0/1 auf das Ganglion (so war es jedenfalls gedacht, obwohl durch die Heraufnahme des Inklusivums Ganglion in den Viersteller auch die 5-859.xff nicht falsch ist). Die Tumorentfernung aus einer Sehne – hier der Achillessehne - (außer Bursa/Ganglion) würde ich mit der 5-852.09 codieren (partielle Sehnenresektion), denn wenn die Kompartmentresektion als Inklusivum zur 5-852.ff auch hierher gehört, würde ich diesen Viersteller als Pendant zu den sonstigen vielen Codes zur Entfernung erkrankten Gewebes empfinden, aber die 5-859.xff ist wahrscheinlich auch nicht falsch wenn ich den Hinweis auf 2 tumorähnliche Diagnosen gleich auf alle gutartigen Tumore ausdehne.

    Alles im Allem ist ein Groupen im „I“-DRG-Bereich sicherlich korrekter als im Hautkapitel „J“.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin