Abrechnung eines Sonderentgelts für Bluterprodukte

  • Hallo Forum, haben immer wieder Probleme mit den Kassen bei akut auftretenden Gerinnungsproblemen Gerinnungsprodukte wie Faktorenkonzentrate, Inhibitoren sowie Immunglobuline als Sonderentgeld abzurechnen; die Kasse agumentiert, dass die
    \" Blutererkrankung \" entweder schon bie Aufnahme bestanden haben muss oder sich aufgrund eines während des Aufenthalts auftretenden Erkrankung ergibt. Da diese \" Bluterprodukte \" doch sehr teuer sind, haben wir natürlich ein grosses Interesse daran, Erlöse über ein Sonderentgeld zu erzeilen. Nun meine Frage: Wie kann ich bei den Kassen argumentieren, wenn ich einem Pat aufgrund eines Mangels an
    Gerinnungsfaktoren Faktorenpräperate verabreiche und wie kann ich dies als Sonderentgeld geltend machen?

  • Hallo Groupies, Glück Auf Medconam

    Für das Jahr 2004 sind Sonderentgelte für die Versorgung von \"Blutern\" in der Anlage 4 als individuell zu verhandelnde Kosten ZE gekennzeichnet. Bisher bin ich davon ausgegangen (und dies halte ich im Sinne der Verordnung auch für richtig) das hierunter die zusätzlichen Aufwendungen in der Versorgung von \"Blutern\" gemeint sind. Diese Patienten sind in der Regel klar definiert (langjährig vorliegende Erkrankung, genetische Disposition etc.). Für die zusätzlichen Kosten der Behandlung dieser Patienten gibt es seit Jahren landesweite Abrechnungshilfen. In unserer Region z.B. Ausweisung der individuellen Einzelkosten und direkte Abrechnung dieser Kosten mit den Kostenträgern. Da diese \"ihre\" Versicherten mit der üblicherweise gemeinten Bluter-Erkrankung sehr genau kennen, ergeben sich normalerweise nur geringe Probleme.
    In der ersten Deutung ihrer Frage scheinen Sie aber auf eine andere Patienten-Clientel abzuzielen: Patienten die während einer stationären Behandlung als Begleiterscheinung der Erkrankung oder Therapie (Sepsis, Thromboseprophylaxe etc.) temporär mit einer \"Bluter\"-analogen Therapie versorgt werden müssen.
    Für diese Fälle wäre in meinen Augen die Anwendung des ZE-Bluter eine \"sportliche\" Abrechnungsvariante. Falls Sie solche Fälle meinen, werden Sie ihre Begründungen sicherlich zumindest in einem Schiedstellenverfahren offenlegen müssen. -- Und wie gesagt ich erachte diese Variante aus vielen Gründen nicht für (I)D(ee)RG-konform.

    -- P.S. Sie erzielen mit diesen ZE keine zusätzlichen Erlöse sondern mindern nur ihr in diesen Jahr vereinbartes LKA/DRG Budget um die entsprechenden Summen. Und dies CMI / CM neutral!

    Gelsenkirchen, lauwarm, trocken

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Hallo Herr Kilian,

    Sie erwähnen, daß es sich bei den Blutern um gut definierte Patienten handelt. Bei der Vorbereitung auf die ZE habe ich versucht, eine eindeutige Definition irgendwo zu finden, wurde aber nicht fündig. Tatsächlich ist m. E. nirgendwo richtig definiert, was ein Bluter im Sinne der alten Abrechnungsmöglichkeiten bzw. der neuen ZE ist. Angeborene Gerinnungsstörungen sind wohl unstrittig, aber bei den erworbenen wird es schwierig. Möglicherweise sind permanente, erworbene (z. B. bei Lymphom) gemeint und nicht temporäre (z. B. sept. Schock). Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine entsprechende Fundstelle nennen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    ich bin auch der Ansicht, daß die Grundlage für das ZE nicht solche Patienten sind, bei denen die plasmatische oder thrombozytäre Gerinnungsstörung als Sekundäreffekt (z.B. auf der Intensivstation) bei Sepsis, Leberversagen, Intoxikation ... auftritt. Die angeborenen Gerinnungsstörung (z.B. der hereditäre Faktor VIII-Mangel) waren schon in der Vor-DRG-Ära Gegenstand von Sondervereinbarungen mit den Kassen, da üblicherweise im Rahmen von großen operativen Eingriffen bei solchen Patienten exorbitante Kosten durch den zusätzlichen Substitutionsaufwand entstehen. Es gibt nach meinem Kenntnisstand spezialisierte Zentren, die auch unter BPflV einschlägige Vereinbarungen hatten und haben, und wenn mich nicht alles täuscht, gehörte auch die Uni Bonn dazu. Vielleicht bekommen Sie dort Hilfe, wenn es um den genauen Definitionsumfang der angeborenen Störungen geht.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein