Hallo Forum,
bezüglich der Festlegung der Hauptdiagnose bei Wechsel oder Entfernung von Ureterschienen gibt es immer wieder Diskussionen.
Beispiel:
Pat. mit Hydronephrose bei Nierenstein/Ureterstein erhält eine Ureterschiene.
Nach vier Wochen wird der Patient zur Entfernung der Ureterschiene wieder aufgenommen. Es liegt nun weder ein Stein noch eine Hydronephrose vor.
Wir interpretieren die Kodierrichtlinie D002c (Geplanter Folgeeingriff) so, dass trotz Beschwerde- und Symptomfreiheit beim zweiten Aufenthalt die Hydronephrose bei Nierenstein als Hauptdiagnose anzugeben wäre, da es sich um einen geplanten Folgeeingriff handelt.
Wie ist die Meinung des Forums zu dieser Konstellation?