Hauptdiagnose bei Folgeeingriff

  • Hallo Forum,


    bezüglich der Festlegung der Hauptdiagnose bei Wechsel oder Entfernung von Ureterschienen gibt es immer wieder Diskussionen.
    Beispiel:
    Pat. mit Hydronephrose bei Nierenstein/Ureterstein erhält eine Ureterschiene.
    Nach vier Wochen wird der Patient zur Entfernung der Ureterschiene wieder aufgenommen. Es liegt nun weder ein Stein noch eine Hydronephrose vor.

    Wir interpretieren die Kodierrichtlinie D002c (Geplanter Folgeeingriff) so, dass trotz Beschwerde- und Symptomfreiheit beim zweiten Aufenthalt die Hydronephrose bei Nierenstein als Hauptdiagnose anzugeben wäre, da es sich um einen geplanten Folgeeingriff handelt.

    Wie ist die Meinung des Forums zu dieser Konstellation?

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Nusser,

    wenn Sie sich das Beispiel unter D002c nochmal anschauen, werden Sie feststellen (haben Sie aber bestimmt schon), dass die ursprüngliche Erkrankung nicht mehr vorliegen muss, um sie zu kodieren.
    Sie werden also wieder Ihre ursprüngliche HD als HD für den geplanten stationären Aufenthalt zum Folgeeingriff kodieren.
    Die Regel ist hier ganz klar und von Ihnen richtig interpretiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau