[arial][f2]Hallo Forum,
ich habe Unklarheiten im Umgang mit den Zusatzkodes für die Infektionserreger (B95.-! bis B97.-! in der ICD10-GM-2004). :sterne:
[glow=#FF0000,3]1.[/glow] Der Titel für diese Kodes in der ICD lautet: \"Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.\"
Da diese Aussage durch die Kodierrichtlinien in keiner Weise relativiert wird, bedeutet es für mich praktisch, daß Kodes etwa für eine Sepsis (A41.-) damit nicht kombiniert werden dürfen, da diese sich im gleichen Kapitel (Kapitel I) der ICD befinden.
[glow=#FF0000,3]2.[/glow] In der DKR D012a \"Mehrfachkodierung\" ist auf Seite 24 beim Thema \"Hinweise zur Doppelklassifizierung\" der Satz zu finden: \"Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.\"
Übertragen auf die Kodierung der Pneumonie bedeutet dies: die Angabe eines Zusatzkodes ist nicht zulässig bei den Kodes J13 und J14, aber durchaus bei den Kodes aus J15.-, da der Rubriktitel \" Pneumonie durch Bakterien, a. n. k.\" keine Angabe zu einem spezifischen Erreger enthält.
Dasselbe gilt dann analog für die Kodierung der Meningitis durch den Kode G00.-
:d_gutefrage:
Wird das von anderen Forumsteilnehmern auch so gesehen oder habe ich mich jetzt argumentativ verlaufen?
(In diesem Zusammenhang interessant ist auch die Lektüre des Kodierleitfaden \"Verschlüsselung von Infektionskrankheiten und Infektionserregern\" der DGHM: hier wird mehr oder minder durchgängig die Anwendung des Erreger-Zusatzkodes empfohlen).
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Hollerbach
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