Kodierung von Infektionserregern bei Sepsis, Pneumonie etc.

  • [arial][f2]Hallo Forum,

    ich habe Unklarheiten im Umgang mit den Zusatzkodes für die Infektionserreger (B95.-! bis B97.-! in der ICD10-GM-2004). :sterne:

    [glow=#FF0000,3]1.[/glow] Der Titel für diese Kodes in der ICD lautet: \"Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.\"

    Da diese Aussage durch die Kodierrichtlinien in keiner Weise relativiert wird, bedeutet es für mich praktisch, daß Kodes etwa für eine Sepsis (A41.-) damit nicht kombiniert werden dürfen, da diese sich im gleichen Kapitel (Kapitel I) der ICD befinden.

    [glow=#FF0000,3]2.[/glow] In der DKR D012a \"Mehrfachkodierung\" ist auf Seite 24 beim Thema \"Hinweise zur Doppelklassifizierung\" der Satz zu finden: \"Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.\"

    Übertragen auf die Kodierung der Pneumonie bedeutet dies: die Angabe eines Zusatzkodes ist nicht zulässig bei den Kodes J13 und J14, aber durchaus bei den Kodes aus J15.-, da der Rubriktitel \" Pneumonie durch Bakterien, a. n. k.\" keine Angabe zu einem spezifischen Erreger enthält.
    Dasselbe gilt dann analog für die Kodierung der Meningitis durch den Kode G00.-

    :d_gutefrage:

    Wird das von anderen Forumsteilnehmern auch so gesehen oder habe ich mich jetzt argumentativ verlaufen?

    (In diesem Zusammenhang interessant ist auch die Lektüre des Kodierleitfaden \"Verschlüsselung von Infektionskrankheiten und Infektionserregern\" der DGHM: hier wird mehr oder minder durchgängig die Anwendung des Erreger-Zusatzkodes empfohlen).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach
    [/arial][/f2]

  • Hallo Herr Hollerbach, liebes Forum,

    ich gehöre zu den Leuten der DGHM, die den genannten Kodierleitfaden geschrieben haben. Die DKR sind leider an vielen Stellen sehr ungenau formuliert, der ICD auch, so dass wir versucht haben, unsere Vorschläge so zu gestalten, dass sie medizinisch sinnvoll sind. Zumindest unserer Ansicht nach :)

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Der Titel für diese Kodes in der ICD lautet: \"Bakterien, Viren und sonstige Infektionserreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind.\"

    Da diese Aussage durch die Kodierrichtlinien in keiner Weise relativiert wird, bedeutet es für mich praktisch, daß Kodes etwa für eine Sepsis (A41.-) damit nicht kombiniert werden dürfen, da diese sich im gleichen Kapitel (Kapitel I) der ICD befinden.

    Ob das so wörtlich zu nehmen ist? Im Kapitel I finden sich ja hauptsächlich \"typische\" Infektionskrankheiten, bei denen eine mehr oder weniger eindeutige Beziehung zwischen Erreger und Manifestation besteht (Salmonellose, Typhus, Tuberkulose etc.), bzw. wo die Anzahl der möglichen Erreger-Manifestations-Paare eher klein ist.

    Die B95-97-Codes brauche ich ja v.a. deswegen, weil manche Erreger ein breites Spektrum von Krankheiten verursachen können oder andersrum manche Krankheiten von einem breiten Erregerspektrum verursacht werden können. Daher die Kombinations-Kodierung (HWI N39.0 B96.2! oder so).

    Dass dieses System generell uneinheitlich ist, liegt auf der Hand; wir hätten es gerne gehabt, wenn man immer Manifestation und Erreger in Kombination hätte kodieren können, dann wär\'s wenigstens einheitlich, systematisch und leichter umzusetzen. Mit entsprechenden Anträgen sind wir aber beim DIMDI gescheitert, weil man sich da (verständlicherweise) nicht den ganzen ICD \"umschmeißen\" lassen will.

    Zum Beispiel \"Sepsis\" finde ich aber, dass dort die Unterteilung im ICD nicht fein genug ist, und dass deshalb in den Fällen, in deren der Erreger nicht im Code selbst auftaucht (A41.0 Sepsis durch S. aureus) eine Kombinationskodierung sinnvoll ist.

    Siehe auch DKR Seite XXVI, da steht sogar, dass die B95-97-Codes obligatorisch zu verwenden sind, wenn sie vorliegen (wenn das keiner anderen DKR widerspricht wie z. B. bei A41.0).

    Zitat


    In der DKR D012a \"Mehrfachkodierung\" ist auf Seite 24 beim Thema \"Hinweise zur Doppelklassifizierung\" der Satz zu finden: \"Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist.\"

    Übertragen auf die Kodierung der Pneumonie bedeutet dies: die Angabe eines Zusatzkodes ist nicht zulässig bei den Kodes J13 und J14, aber durchaus bei den Kodes aus J15.-, da der Rubriktitel \" Pneumonie durch Bakterien, a. n. k.\" keine Angabe zu einem spezifischen Erreger enthält.
    Dasselbe gilt dann analog für die Kodierung der Meningitis durch den Kode G00.-

    Genau so machen wir das auch. J13 (Pneumonie durch S. pneumoniae) enthält bereits im Titel die Erregerinformation, da wäre die B95.3! nicht erlaubt. Wohingegen bei J15.2 (Pneumonie durch Staphylokokken) die B95.6! erlaubt ist, da darin eine weitere Information (S. aureus) steckt.

    Da dies jetzt aber völlig unübersichtlich wird, habe ich eine Software programmiert, die dem befundenden Mikrobiologien diese Nachschlage- und Kombinierarbeit abnimmt, siehe http://www.uni-ulm.de/klinik/imi/mik…ol/ICDtool.html (Link sieht defekt aus, funktioniert aber. Die Forumssoftware hat was gegen Bindestriche im Linknamen)...

    Bin auf weitere Diskussionen sehr gespannt...

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm