• Guten Morgen, Forum,
    bei uns wurde ein Patient mit einem Quick von 10% aufgenommen - Einweisung durch den HA zur Quickwertkontrolle.
    (Häusliche Medikation ist Marcumar bei AA)

    Ich bin nicht sicher, welche Diagnose die HD ist.
    Die AA ist bei Aufnahme bekannt.
    Könnte ich D68.4 in Verbindung mit Y57.9 als HD kodieren?
    Gruß aus dem gewitterreichen Norden.

  • Hallo Herr Schrader,

    was war der Grund für die stat. Aufnahme?
    Ein Quick von 10% ist zwar möglicherweise beunruhigend, kann jedoch auch ambulant angehoben werden. Oder gab es eine Blutung?
    Falls ja, wäre das die HD.
    Falls nein, hochgradiger V. a. Fehlbelegung :(

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo, Herr Balling,
    da stimme ich Ihnen zu - das riecht nach Fehlbelegung.
    Es gab definitiv keine Blutung unter Marcumar oder sonstige Komplikationen.
    HA hatte den Verdacht der Marcumarüberdosierung.
    Alleine der Quickwert von 10% steht zur Debatte der Aufnahme.
    Gruß, B. Schrader

  • Zitat


    Original von B. Schrader:

    HA hatte den Verdacht ...


    Guten Morgen,

    ich will jetzt nicht einfach so auf den niedergelassenen Kollegen rumhacken, aber im Spannungsfeld zwischen ambulanter Versorgung und AEP-Kriterien sollte so etwas künftig nicht mehr vorkommen. Es mag sein, daß in der ambulanten Realität solche Patienten mal etwas mehr Mühe machen (Blut abnehmen, sorgfältig klinisch untersuchen, überwachen, Ergebnis von Quick und INR kritisch beäugen, Konzept machen, ggf. Vit.K-Tröpfchen verabreichen, Gespräch führen, neu einbestellen ...), aber im KH wird man solche Patienten künftig sicher nicht mehr betreuen (können). Und da spricht auch sicher nix gegen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Schrader,

    so richtig geholfen haben wir Ihnen ja bis jetzt nicht. Aber auch nach längerem Nachdenken fällt mir bei der gegebenen Konstellation nichts Besseres ein als Ihr ursprünglicher Vorschlag. Also viel Glück damit :augenroll:

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo meine Herren,

    ich denke, so einfach sollten wir es uns und dem MDK und den Kassen nicht machen.
    Meines Erachtens wird dies von Fall zu Fall zu prüfen sein:
    1. Wie alt war der Patient, wie selbstständig, vielleicht sturzgefährdet?
    2. Wenn der HA den V. auf eine Überdosierung hatte - und das kann er bei einem Quick von 10% - warum nehmen sie nicht die T45.4 als HD (beinhaltet die acc. Überdosierung).
    3. Eine acc. Überdosierung kann u.U. über Tage bestehen bleiben, wenn der Pat. z.B. eine Leberinsuffizienz (Zirrh., Stauung etc.) hat. Man hat schon Flöhe husten hören.

    Also 2-3 Tage dürfen sie u.U. so einen Pat. schon stat. behandeln.
    Und immer den Aufwand gut dokumentieren.

    Grüße aus der Mitte Frankens.

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Grüße aus der Mitte Frankens

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

  • Hallo, Herr Eicher,
    danke, dass Sie noch einmal auf den Fall zurückkommen.
    Die Einnahme erfolgte nach Verordnung.
    Ich hatte somit gleich an die KR 1917a gedacht.
    Demnach könnte ich T45.5 mit Y57.9 doch kodieren.
    Danke für den Hinweis.
    Gruß aus dem herbstlichen Norden.