Fallzusammenführung bei mehr als 1 externen KHS

  • Moin moin liebes Forum

    Habe hier eine dringende Frage bezgl. Fallzusammenführung.
    Hatten eine Pat. der mit Infarkt nach einem Tag in KH A verlegt wurde.
    2Tage später Rückverlegung -Aufenthalt 4 Tage,dann Verlegung in KH B
    von dort am nächsten Tag ( 36 Std. )zurück ,5Tage Aufenthalt dann erneute Verlegung in KH A.
    Nach ca 30 STd zu uns zurück und nach 27 Tagen dann E von uns.

    Alle Fälle Innerhalb der OGVD des ersten Falles.

    Abrechnungssystem sagt, es sind immer nur 3 Fälle miteinander zu verbinden ,da unterschiedliche externe Krankenhäuser.
    KK sagt -alles muss zusammen.
    Geht aber nicht !!!!!!!!!!


    HIIlfe!!!!

    Hoffe auf rasch Antwort Danke
    Tanja :erschreck:

  • Guten Tag Tanja,

    ich glaube die Krankenkasse hat recht! Lesen Sie mal §3 Absatz 3 der KPFV 2004. Da geht es um die sogennate Rückverlegung, die innerhalb von 30 Tagen ab Verlegung eine Fallzusammenführung veranlaßt. Innerhalb dieser 30 Tage nach Erstverlegung sind alle weiteren Rückverlegungen zusammenzufassen, was bei Ihnen ja zutrifft. Die OGVD spielt dabei überhaupt keine Rolle.

    Zu Ihrem Abrechnungssystem kann ich nur fragen, habnen Sie als Entlassart die Verlegung in ein anderes Krankenhaus ausgewählt und bei der Rückverlegungsaufnahme Einweisung aus anderem Krankenhaus?

    MfG

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Zitat


    Original von S. Huth:

    ... haben Sie als Entlassart die Verlegung in ein anderes Krankenhaus ausgewählt und bei der Rückverlegungsaufnahme Einweisung aus anderem Krankenhaus?


    Guten Tag, hallo Tanja,

    ich möchte den Hinweis noch ein wenig konkretisieren:

    es ist wichtig, daß im KIS die entscheidenden Felder der 301-Daten korrekt gefüllt sind. Die wenigsten Bereiche wissen genau, daß man - wie in Ihrem Fall - bei der ersten Verlegung von KH A nach KH B die Variante \"Verlegung in ein anderes KH mit anschließender Rückübernahme\" einstellen muß (ist die Verlegungsart 16, wenn ich mich nicht täusche). An solchen Details klemmt gelegentlich alles.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Moin moin Herr Huth ,Dr.Sander

    Vielen Dank für die prompte Hilfe. Aber mein Hauptproblem liegt immer noch darin dass das Rechenzentrum ,trotz korrekter Eingabe unsererseits,behauptet ,wenn es zwei versch. Auswärteige Häuser sind ,müsste man nicht alle Fälle zusammenlegen.( Kann es an einem Systemfehler liegen? :teufel: :d_gutefrage: )
    Ich kann hierzu keine gesetzl. Grundlage finden.

    Also,es wurden die Verlegungsziffern korrekt einegeben,aber das System will/kann die Fälle nicht zusammenlegen.

    Ach übrigens Ziffer 16 (Krieg :lach: )so schlimm ist es noch nicht :d_zwinker:

    Danke und Grüße
    Tanja :roll: :roll:
    Ich wußte gar nicht das es das :sonne: noch gibt :a_augenruppel: