Verlegungsaufnahme aus Psychiatrie?

  • Hallo liebes Forum,
    leider haben wir zu folgendem Fall noch keine Lösung gefunden:
    Patient wird aus der psychiatrischen Abteilung unseres Hauses in die Innere verlegt (d.h. natürlich: aus der Psychiatrie entlassen mit Entlassungsgrund 17 und in der Inneren neu aufgenommen).
    Frage: Ist bei der Aufnahme in der Inneren dies als Verlegungsaufnahme zu werten? M.E. nicht, da ja nicht aus dem Geltungsbereich des KHEntG verlegt wurde. Aber sicher bin ich mir nicht. Kann mir da jemand helfen?
    Verregnete Grüße aus Velbert
    U. Overhamm

  • Hallo,

    Psychiatrie wird auch dem Akutbereich zugeordnet.
    Daher handelt es sich um eine Verlegung in die Innere
    (also Abschläge bei DRG).
    Gruß