Nebendiagnose Parkinson

  • Hallo liebes Forum,

    ein Patient wird bei uns urologisch behandelt. Als Nebendiagnose wird Parkinson G20 verschlüsselt. Dies führt zur Schweregraderhöhung.
    Die KK gibt den Fall an den MDK, der bügelt ab. Er schlägt Z 92._ vor, da die medikamentöse Behandlung fortgesetzt wird.
    Mein Einwand, dass nach Kodierrichtlinien (Beispiel der Nebendiagnosedefinition: Koronare Herzkrankheit und medikamentöse Weiterbehandlung) verschlüsselt wurde, schlägt fehl.
    Woran kann man sich denn noch richten, wenn von KK/MDK nicht einmal die Kodierrichtlinien Bestand haben?
    Wer kann mir etwas dazu raten? Ich bin so schier am verzweifeln.

    Tiffany

  • Wenn der Pat. tatsächlcih an gesichertem Parkinson leidet
    und er erhält eine spezifischte Therapie von Ihnen,
    dann ist die Sache sonnenklar. Sie können gleich Richtung
    Sozialgericht marschieren, wenn MDK Ihr Widerspruch auch
    noch ablehnen sollte. MDK ist genauso an DKR gebunden wie wir auch.
    Ordu