Hallo liebes Forum,
ein Patient wird bei uns urologisch behandelt. Als Nebendiagnose wird Parkinson G20 verschlüsselt. Dies führt zur Schweregraderhöhung.
Die KK gibt den Fall an den MDK, der bügelt ab. Er schlägt Z 92._ vor, da die medikamentöse Behandlung fortgesetzt wird.
Mein Einwand, dass nach Kodierrichtlinien (Beispiel der Nebendiagnosedefinition: Koronare Herzkrankheit und medikamentöse Weiterbehandlung) verschlüsselt wurde, schlägt fehl.
Woran kann man sich denn noch richten, wenn von KK/MDK nicht einmal die Kodierrichtlinien Bestand haben?
Wer kann mir etwas dazu raten? Ich bin so schier am verzweifeln.
Tiffany