Facharzt beim MDK

  • Hallo Forum,
    ich habe es noch so im Ohr, das der begutachtende Arzt beim MDK Facharzt für den zu begutachtenden Fall sein sollte.
    Nun wüßte ich gern, wo das geschrieben steht (falls es das tut).
    - Ich hoffe nicht, in §112-Verträgen, denn sowas hat Sachsen immer noch nicht!!! -

    Vielen Dank schon mal.

    :erschreck:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    im Buch \"Das Recht im Krankenhaus\" herausgegeben vom Landesverband der Betriebskrankenkassen Baden-Württemberg findet sich eine \"Vereinbarung zum Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes nach § 17c Abs. 4 in Baden-Württemberg\". Im dortigen § 4 \"Qualifikation der Prüfer\" heißt es in Absatz 1 Satz 2: \"Die zur Prüfung eingesetzten Ärzte des MDK sind Fachärzte.\"

    Vielleicht läßt sich mit dem Verweis darauf und den guten Beziehung von BW nach Sachsen etwas machen?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Günter Konzelmann:

    Im dortigen § 4 \"Qualifikation der Prüfer\" heißt es in Absatz 1 Satz 2: \"Die zur Prüfung eingesetzten Ärzte des MDK sind Fachärzte.\"


    Tach zusammen,

    m.E. hebt dieser Passus nur darauf ab, daß grundsätzlich Facharzt-Qualifikation vorausgesetzt wird - unabhängig von der zugrunde liegenden Fachrichtig. Alles andere wäre ja auch Unfug.
    Die \"direkte Übereinstimmung\" von Prüffall und Art des Jodeldiploms (\"Kardiologen prüfen Kardiologiefälle, Unfallchirurgen prüfen Fälle der Unfallchirurgie\") wird nach meinem Wissen in der Tat nur für die 17c-Prüfungen gefordert, wobei es auch problematisch sein wird, eine 100%ige Übereinstimmung zu erreichen, man denke etwa an die länderabhängige, unterschiedliche Einrichtung von Teilgebietsbezeichnungen, Zusatzqualifikationen und was es sonst noch schönes gibt.
    Bei uns ist es seit Beginn der DRG-Abrechnung (01/2003) so, daß bei den MDK-Begehungen operative Fälle von Vertretern einer - großen - operativen Disziplin geprüft werden, die konservativen von Internisten/Kardiologen usf.. Das ist auch nicht immer ganz reibungsfrei, aber prinzipiell gelungen. Eine diesbezügliche Regelung für die Einzelfallprüfungen nach SGB V kenne ich leider nicht.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag zusammen,


    Quaas, zur Fehlbelegungsprüfung im Krankenhaus NZS 2002 Heft 9


    „Schon aus Gründen der fachlichen Kompetenz müssen die eingesetzten Prüfärzte Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung sein und dürfen nur ihr Fachgebiet betreffende Fälle überprüfen. Es liegt auf der Hand, dass nur ein Facharzt mit gleicher Qualifikation die Behandlungsentscheidungen seines Kollegen im Krankenhaus kompetent beurteilen kann.“


    Gruß

    E. Rembs

  • Hallo zusammen, insbesondere Herr Dr. Rembs,

    ja,ja- wie Herr Dr. Sander schon sagte: Das sind Anforderungen an den MDK in Bezug auf 17c-Prüfung.

    Der Wunsch nach fachlicher Qualifikation auch für die Einzelfallprüfung ist verstehbar. Es fragt sich nur, wie stark die Übereinstimmung sein soll bzw. sollte. Kleinere MDK wären womöglich bald an die Grenze ihrer Ressourcen gestoßen.

    Im Übrigen: Nach meiner subjektiven Erfahrung sind die beurteilenden Fachkollegen oft sehr viel restriktiver; dies scheinbar auch proportional dazu, wie genau das \"Jodeldiplom\"(Herr Dr. Sander, äh, Loriot lässt grüßen)mit dem zu beurteilenden Fachgebiet zu tun hat. Ob das nun logisch oder psychologisch zu begründen ist, vermag ich nicht zu sagen.

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend
    guten Abend „DR“

    Zitat


    Original von DR:
    Der Wunsch nach fachlicher Qualifikation auch für die Einzelfallprüfung ist verstehbar.

    Prof. Hansis spricht immer von einem Dialog in Augenhöhe, das erfordert dann zwangsläufig einen entsprechenden Facharzt des MDK.
    Ein Facharzt entscheidet über die Behandlungsnotwendigkeit, ein Nicht-Facharzt hat die Kompetenz dies fach- und sachgerecht zu beurteilen?????


    Zitat


    Original von DR:
    Kleinere MDK wären womöglich bald an die Grenze ihrer Ressourcen gestoßen.


    Zum Vergleich:
    Bsp:: Soziotherapie

    Im Vorwort wird von Begutachtungsrichtlinien (!!!) gesprochen
    http://www.mds-ev.org/download/BRL_Soziotherapie.pdf
    S.26
    ..der MDK setzt als Gutachter soweit möglich Fachärzte mit der Berufsbezeichnung „Facharzt für Psychatrie oder Nervenheilkunde“ ein. Soweit eine qualifizierte Begutachtung nicht möglich ist, beauftragt der MDK externe Gutachter, die die notwendige fachliche Qualifikation erfüllen.


    Zitat


    Original von DR:
    Im Übrigen: Nach meiner subjektiven Erfahrung sind die beurteilenden Fachkollegen oft sehr viel restriktiver; …
    Ob das nun logisch oder psychologisch zu begründen ist, vermag ich nicht zu sagen.

    Ist das gerecht und korrekt?
    Ein Indiz für „Willkür“?


    Gruß
    E Rembs

  • Zitat


    Ein Facharzt entscheidet über die Behandlungsnotwendigkeit, ein Nicht-Facharzt hat die Kompetenz dies fach- und sachgerecht zu beurteilen?????


    Hallo zusammen,
    das zeichnet doch unser Gesundheitssystem aus, dass viele Entscheidungen von Entscheidungsträgern getroffen werden, die von der Sache rein fachlich eher wenig verstehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hi,

    die Diskussion ist ja richtig schön bunt und zum Glück haben wir ja in der Medizin die Kästchen, in denen jeweils wohlgetrennt die verschiedenen Fachgebiete liegen, oder?
    1. Besipiel: Varizenoperationen machen die Gefäßchirurgen, die Dermatologen und die Allgemeinchirurgen, wen hätten Sie denn dann gerne?
    2. Beispiel: Mammachirurgie wird von Plastischen Chirurgen, Chirurgen, Gynäkologen und gelegnetlich auch mal von Operateuren mit der Zusatzbezeichnung \"Plastische Operationen\" erbracht. Wen hätten Sie hier gerne? Unterscheiden sich die Beurteilungskriterien denn nach jeweiligem Fachgebiet? Und wenn, wie ist es dann gelungen G-AEP im Konsens zu verabschieden?

    Herzliche Grüße

    fuge :d_gutefrage: :d_gutefrage: