Hallo,
leider häufen sich hier die Anfragen aus unser nahengelegenen Nachbarland nach der Kopie der ganzen Krankenakte durchnummeriert. (bei unserem hiesigen MDK gib es diese Probleme nicht)
Dies ist bei den verschiedenen Formaten und dem Umfang eine erhebliche Arbeitsbelastung (nebenbei farbliche Markierungen und farbige Formulare sind kaum noch lesbar).
Neben der strittigen und letzlich ungeklärten Zuständigkeit dieses MDK\'s (Ausage der DKG, klar Kassen sehen das als geklärt...), sind wir ja lt. §275 zur Lieferung von Daten verpflichtet, nur steht im Gesetz ja, dass es erforderlich sein muss.
Heisst das dann aber nicht das Standardanforderungsschreiben, die sich nur durch die Patientendaten unterscheiden (ist hier in allen Fällen so!) nicht hinreichend sind und diese Anforderungen im Einzelfall begründet sein müssen und auch begründet sein muss warum welche Dokumente angefordert werden?
Gibt es für diese Aktenkopielieferung fristen (\'Wir erwarten ihre Unterlagen bis....\')?
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und sich ggf. erfolgreich dagegen gewehrt bzw. die Kosten (jetzt kommt bestimmt wieder die sind im Budget enthalten, da kann ich nur zu sagen, können Sie gar nicht, die gabs nämlich bisher nicht!)umgelegt? oder vieleicht resigniert eine Schreibkraft nur fürs kopieren abgestellt?
In der Hoffnung, das sich viele an diesem heiklen Thema beteiligen...
Grüße aus dem heute sonnigen Fläming