Hallo Forum,
bei unkompliziertem Abort ist es eher eine Frage der Aufnahmeuhrzeit. Können die notwendigen Vorbereitungen noch für das laufende Tagesprogamm durchgeführt werden oder soll der Eingriff im Nachtdienst oder erst am nächsten Tag erfolgen. Dabei wird die Nüchternzeit der Patientin berücksichtigt und geklärt ob praeoperativ eine Cergemgabe erfolgen muss.
Unabhängig davon, ob die Patientin vor der OP nochmal nach Hause geht oder im Krankenhaus übernachtet, rechnen wir als ambulante Op ab. (EBM-Ziffer 1060 + 83)
Die Dauer der postoperativen Überwachung richtet sich ebenfalls nach der OP-Zeit - wird der Eingriff erst später am Abend durchgeführt, so ist eine Überwachung > 12 h (EBM 66) sicher gerechtfertigt. Eine stationäre Überwachung aufgrund einer Cergem-Gabe bei Abort in der Frühschwangerschaft halten wir nicht für notendig. Hierbei wird Cergem lediglich einmal 2 Stunden vor der OP appliziert, um eine Dilatation des Zervixkanals zu erleichtern. Anders ist die Situation bei komplizierten oder späten Aborten zu beurteilen.
Die ambulanten OP´s fallen zwar nicht in die Belegungsstatistik, was vielleicht den ein oder anderen leitenden Arzt oder Pflegedienstleiter stört, sind aber auch nicht budgetiert! Schöpft man die Möglichkeiten des EBM aus, Ordinationsgebühr, E-Brief, Anaesthesie, Histologie, Vaginalsonografie und Labor, so hat man eine akzeptable Abrechnung.
Viele Grüße aus Aachen!