Hallo Forum! Das \'Servicezentrum\' :totlach: einer größeren Krankenkasse teilt mir soeben mit, dass ein zweitägiger stationärer Aufenthalt wegen missed abortion nicht bezahlt wird, verwiesen wird auf den §115b. Als Nicht-Gynäkologe muss ich mal blöd fragen: Hä ? Erst mal ist die Abrasio bei missed abortion doch wohl keine Sternchenleistung :sterne: ; und dann fände ich es auch aus ethischen Gründen äußerst bedenklich, Patientinnen mit missed abortion aus abrechnungstechnischen Gründen wieder nach Hause zu schicken (\"Ihr Kind ist tot, kommen Sie doch morgen zur Abrasio wieder!\") :bombe:
Oder sehe ich da was falsch ???
Schöne Grüße, P. Leonhardt