Hallo! Kurze Frage:
die Bundesagentur für Arbeit fordert \'zur Feststellung des Leistungsvermögens zur Wiedereingliederung\' Behandlungsunterlagen an, insbesondere ein Betreuungsgutachten.
Die vorliegende Schweigepflichtsentbindung bezieht sich auf medizinische Behandlungsunterlagen.
Darf ich das Betreuungsgutachten, das zwar in der medizinische Akte abgeheftet ist, aber mit der Behandlung direkt nichts zu tun hat, verschicken ?
Schöne Grüße, P. Leonhardt