• Hallo Zusammen,

    laut DKR 0912c ist bei Anlage eines Dialyseshunts (OPS 5-392.1) als zutreffende Haupt-diagnose die Z 490 zu kodieren.

    Wir dein Patient zur Revision eines Shunts aufgenommen, wird doch die Hauptdiagnose T 82.4 oder T82.5 als HD kodiert.

    Wie verhält es sich nun, wenn der Shunt nicht mehr revidiert werden kann und eine Neuanlage an anderer Stelle erforderlich wird. Welche Hauptdiagnose ist hier zutreffend?? Die Aufnahme erfolgt ja eigentlich zur Neuanlage. Ist hier auch die T-Diagnose als HD zu kodieren?

    Vielen Dank im voraus!!

  • Hallo,

    meine Meinung:

    falls die Aufnahme zunächst zur Behebung von T82.4 oder T82.5 erfolgte, sollten diese auch HD sein.

    Falls zum Aufnahmezeitpunkt klar ist, das eine Neuanlage erforderlich ist, sollte HD Z49.0 gesetzt werden. (Bin aber kein Nephrologe...)

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    habe ähnliches Problem,bin am grübeln ob dann nicht die Z48.8
    als HD in Frage kommt.Pat. kommt mit Verdacht auf einen
    Shuntverschluss,es erfolgt die Anlage eines Prothesenshuntes
    als Schlinge am Unterarm.Laut DKR 0912c Aufnahme zum Verschluss...
    dann Z48.8 .Kann man dann überhaupt hier T82.5 als HD machen??
    Es ist auch Erlös relevant.HD T82.5 = DRG F08B(RG 2,754)
    HD Z48.8 = DRG Z01A(1,759).Bin dadurch doch verunsichert.

    Bin mal wieder für jeden Rat dankbar.

    Zabi

  • Habe gerade die gleiche Problematik vor mir liegen und das am ersten Tag nach dem Regenurlaub. Meine Patientin ist seit 2 jahren im Dialyseprogramm und hatte eine av- Fistel am li. OA, die bis jetzt funktionierte. Nun kam sie mit einem Fistelverschluß, der keine Revision mehr zuließ und deshalb eine Neuanlage am re. OA erforderlich war. Mit der T82.8 und der Neuanlage komme ich in eine Fehler- DRG, die KK will die Z49.0 als HD mit der Prozedur der Neuanlage. Eine Revision passend zum Shuntverschluß fand nicht statt. Wie gehe ich richtig vor?


    Martina

  • Mir sitzt die Zeit im Nacken und inzwischen auch die Ärzte, der Widerspruch muß bearbeitet werden und ich weiß wirklich nicht, ob ich hier die Neuanlage mit der Z49.0 oder die T82.- als HD nehmen soll. Bitte meldet Euch.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenns pressiert.....

    Wenn ich richtig verstehe, machen Sie ja \"nur\" eine Neuanlage, sprich, der Aufwand entspricht auch genau dem einer Erstanlage.
    Dazu noch die DKR:
    0912c Chirurgisch angelegte arteriovenöse Fistel/Shunt
    Bei einem niereninsuffizienten Patienten, der speziell zur Anlage eines Dialyseshunts aufgenommen wird, ist der Kode Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse als Hauptdiagnose anzugeben. Die Niereninsuffizienz ist als Nebendiagnose zu kodieren.
    Die durchgeführte Operation ist beispielsweise mit dem Kode 5-392.1 Anlegen eines arteriovenösen Shuntes: Innere AV-Fistel (Cimino-Fistel) zu verschlüsseln. Eine ggf. während des Aufenthaltes durchgeführte Hämodialyse ist mit den entsprechenden Dialyseprozeduren zu kodieren.

    Hier wird nicht nach Erst- oder Neuanlage unterschieden.
    Ihr Fall: Patient speziell aufgenommen zur Shuntanlage (wegen Shuntverschluß an anderer Stelle) = HD Z49.0

    So sehe ich das jedenfalls.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    wenn der Pat. wegen einer nicht mehr funktionstüchtigen
    AV-Fistel kommt, dann ist dies die Hauptdiagnose (der unmittelbare
    Anlass zur stat. Aufnahme!). Dass sich der Shunt nicht mehr revidieren
    liess und eine Neuanlage erforderlich wurde, ändert nichts am eigentlichen
    Aufnahmegrund: T82.5

    ICD Z49.0 würde ich bei einer erstmaligen Anlage einer AV-Fistel kodieren.
    Somit ist auch die Vorbereitung auf Dialyse \"kodiertechnisch\" abgeschlossen. Medizinisch werden die Patienten natürlich jedesmal
    auf die Dialyse vorbereitet.
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    ...nicht mehr funktionstüchtigen
    AV-Fistel kommt, dann ist dies die Hauptdiagnose (der unmittelbare
    Anlass zur stat. Aufnahme!).

    Hallo Herr Ordu,

    Sie kodieren hier nach der Allgemeinen Kodierrichtlinie Hauptdiagnose. Wenn aber eine Spezielle Kodierrichtlinie Ihnen etwas anderes vorgibt, ist dieser zu folgen. Wie schon gesagt, unterscheidet die oben zitierte Regel nicht nach Komplikation oder Neuanlage, es wird nur die Frage nach Aufnahme zur Anlage (nicht Revision) gestellt.

    Aber, wie immer, meine persönliche Meinung. Auch hierzu können Sie ja vielleicht das InEK befragen.

  • Hallo Herr Selter,

    ich habe in dieser Kodierrichtlinie den Abschnitt

    \"...speziell zur Anlage eines Dialyseshunts aufgenommen wird\"

    so interpretiert, dass bei dem Pat. zum 1. Male eine AV-Shunt angelegt wird oder ein einmal vorhandener Shunt nicht mehr existiert (aus welchem Grund auch immer). Die stat. Aufnahme wegen einem \"defekten\" Shunt impliziert bei mir daher als HD den Grund für den Funktionsverlust des Shunts.
    Aber, es ist natürlich eine Interpretationssache. Vielleicht werde ich ja
    demnächst mit MDK eine Diskussion darüber führen müssen und die Wahrheit erfahren!
    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Vielleicht werde ich ja demnächst mit MDK eine Diskussion darüber führen müssen und die Wahrheit erfahren!

    Hallo Herr Ordu,

    bitte doch Wahrheit hier in \"...\" setzen. Nicht das hier Missverständnisse aufkommen! :d_zwinker: