• Hallo werte Mitstreiter!

    Für micht stellt sich die Frage, ob der verschlossene Shunt entfernt wurde. Ist dies der Fall müßte die Hauptprozedur die 5-394.6 sein. Die HD ist der Shuntverschluß. Bei dieser Konstellation kommt es auch nicht zu einer Fehler-DRG.

    Mit freundlichem Gruß
    Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo alle zusammen,
    wir haben uns bei unserem Pat. auf die HD Z49.0 geeinigt, denn an der alten av- Fistel wurden keine Prozeduen durchgeführt, es erfolgte am anderen Arm eine Neuanlage. Vielen Dank für die Schützenhilfe. Aber nun noch zu einem anderen Problem. Als ND bei diesen Pat. haben wir außer der N18.0 auch die Z99.2 kodiert, die ja auch CCL- relevant ist. Diese Pat. waren während des Aufenthaltes im KH wegen welcher Krankheit auch immer regelmäßig zur interkurrenten Dialyse. Die Medikamente, die sie i.v. vor der Dialyse bekommen, wurden auf Station verabreicht, also nicht auf Kosten des Dialysezentrums. Ist es richtig die Z99.2 zu kodieren oder gebe ich nur die N18.0 an? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um die Z99.2 kodieren zu dürfen. Wie gehen andere Häuser mit diesem Problem um?


    Martina

  • Guten Tag Martina!

    Die Z99.2 und die Dialysen werden mitcodiert. Die Leistungen Dritter (nicht hausinternern Leistungsstellen) unterliegen genauso der Verschlüsselungspflicht, wie eigene Leistungen. Voraussetzung für die Z99.2 ist die Durchführung einer Dialyse gemäß OPS 8-853.ff - 8-857.ff

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Die interkurrenten Dialysen werden bei den dialysepflichtigen Pat. nicht kodiert nur wenn sie eine Akutdialyse bekommen mußten, daher tauchen in den Prozeduren keine Dialysen auf. Das Dialysezentrum behandelt die z.Zt. stationären Pat. mit Ü.- Schein vom niedergelassenen Nephrologen und holt sich so das Geld von d. KK. Aber die Medikamente, die vor der Dialyse verabreicht werden, erhalten die Pat. von der Station, auf der sie sich gerade befinden. Kodiere ich dann trotzdem die Z99.2 zusätzlich zur N18.0? Bin leider immer noch nicht richtig überzeugt.

    Martina

  • Guten Morgen nach Stralsund!

    Meines Erachtens sind die Dialysen zu codieren (s. DKR P001a \"Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum....).
    Die Dialyse ist eine signifikante Prozedur und wie von Ihnen beschrieben, mit Ressourcenverbrauch. Auf Grund des Sachverhaltes sind die Z99.2 und die 8-854.0 zu verschlüsseln.

    Mit freundlichem Gruß

    Killmer

    Frank Killmer

  • Nochmal guten Morgen nach Stralsund!

    Warum stellt der Nephrologe eine Überweisung aus? Darf er dies laut Kassenrecht überhaupt? Letzteres wage ich zu bezweifeln, denn er behandelt den Patienten während des stationären Aufenthaltes nicht.

    Eine Überweisung ist auch nicht erforderlich, wenn das Dialysezentrum mit der Kasse abrechnen will. Oder geschieht dies nur über die KV? Ansonstn reicht ein Konsiliarauftrag Ihres Hauses.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo

    Bei uns wird das so gehandhabt,das die Dialyse ihre Langzeitpat.
    die bei uns stationär liegen,selbst mit der KV abrechnen.
    Die Heimversorgung/Dialyse liegt bei uns auf dem Gelände,so das das
    ganz gut klappt.Wir rechnen nur Dialysen ab die bei uns selbst
    erbracht werden.Die Z99.2 geben wir aber auch mit,jedoch nicht
    die Prozedur,da die Leistung ja mit der KV durch die Dialyse
    abgerechnet wird und wir für die Dialyse keine Rechnung erhalten.

    Gruß

    Zabi

  • Hallo,
    wird der Shuntverschluss (i.S. einer Shuntthrombose) denn nicht eher mit der T81.8 kodiert? Denn es heisst bei der T81.5 doch ausdrücklich \"mechanische\" Störung und eine Thrombose ist ja keine solche und durch kein Beispiel bei den näheren Erläuterungen zu der T81.0 abgedeckt!
    Gruss, Michael