HTEP bei Knochennerosen nach SH-Fraktur

  • Hallo Forum,

    eine Patientin hatte sich im vergangenen Jahr eine SH-Fraktur zugezogen, welche verschraubt worden ist. Jetzt Aufnahme der Patientin wegen Hüftkopfnekrose und immer noch nicht verheilter SH-Fraktur, welche nun mit einer HTEP versorgt wurde.

    Sollte man hier die ursprüngliche Fraktur ( S72.01 ), welche ja eigentlich immer noch besteht, zur HD machen?
    Oder sollte doch eher die Knochennekrose ( M87.25 ), welche als Aufnahmegrund steht die HD sein?
    Letztlich wurden ja beide Diagnose mittels der einen OP behandelt!

    ein schönes, hoffentlich nicht verregnetes Wochenende wuüscht Findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    Da die ursprüngliche Fraktur nicht ausgeheilt ist, würde ich sie als HD wählen. Ergänzen würde ich den Kode T93.1 Folgen einer Fraktur.

    Viele Grüße aus Frankfurt

    P. Möckel

  • Hallo Findus et al,

    Herr Möckel hat sicher Recht, wenn die Fraktur „nur“ mit der T93.1 in die Dokumentation eingeht, wenn man sich nicht eher zur T84.1 entschließen sollte. Die noch bestehende Fraktur könnte man über die verzögerte Knochenbruchheilung oder Pseudarthrose codieren sofern kein neues adaequates Trauma vorliegt. Die HKN ist mit der M87.25 korrekt codiert, überlegt werden muß aber noch, ob eine M16.5 oder M16.7 ebenfalls noch zutrifft usw. usw.

    All diese Informationen können Sie über den/das OP-Bericht/Krankenblatt erhalten.

    HD dürfte dann eine der „M“- Diagnosen sein.

    Dies nur als Ergänzung

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin