Kündigung §115b durch die Krankenkassen

  • Hallo Groupies, Glück Auf

    nach der Kündigung des §115b durch die Kassen zum 31.12.2004 und der hiermit verbundenen Beschäftigung mit dem EBM2000plus bleiben noch einige Unklarheiten.
    Hat schon einer von euch die 600 Seiten des Anhang 2 gesichtet?
    Wer von euch plant die im EBM hinterlegten Zeiten AL/TL zu internen Steuerung zu nutzen etc..

    Diese Anfrage scheint oberflächlich im falschen THREAD gelandet zu sein. Aber .....

    Gelsenkirchen, stark erkältet, zur Zeit trocken und dunkel

    M. Kilian

    Michael Kilian

  • Guten Morgen Herr Kilian,

    leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten, habe aber gleichzeitig eine Gegenfrage auf Lager: Gibt es ein offizielles Schreiben das der §115b gekündigt werden soll und wo kann ich es bekommen ?

    Das es einen neuen Katalog gibt war mir klar, aber der Rest war mir unbekannt. Vielleicht können Sie mir ja einen Tip geben.

    Vielen Dank.

    Gruss

    Pandur

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    Original von Pandur:
    Gibt es ein offizielles Schreiben das der §115b gekündigt werden soll und wo kann ich es bekommen ?


    (12.07.2004) Die Spitzenverbände der Krankenkassen sahen sich gezwungen, den Vertrag zum ambulanten Operieren zum 31.12.2004 außerordentlich zu kündigen. Mit der Einführung des EBM 2000plus zum nächsten Jahr ist eine Überleitung der 115b-Vereinbarungen nach den Vorgaben des neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabs notwendig geworden.

    http://www.krankenhaus-aok.de/m05/m05_03/index.html


    Original von Pandur:

    Das es einen neuen Katalog gibt war mir klar, aber der Rest war mir unbekannt. Vielleicht können Sie mir ja einen Tip geben.


    http://www.krankenhaus-aok.de/m05/m05_03/index.html


    Bewertungsausschuss hat entschieden: Neuer EBM und Mengensteuerungskonzept kommen zum 1. Januar 2005
    Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.05.2004.
    EBM 2000plus: Ausschnitt Ambulantes Operieren vom 15.04.2004
    Kapitel 31 des Gesamt-EBM mit Stand 15.04.2004
    EBM 2000plus: Anhang 2 vom 01.04.2004


    http://www.kbv.de/themen/3956.htm


    EBM 2000plus
    Bei der herunterladbaren neuen EBM-Version handelt es sich um die Fassung, die der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 3 SGB V in seiner 89. Sitzung am 13. Mai beschlossen hat.


    Gruss

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    erst einmal vielen Dank für die ausführliche Hilfestellung. Ich finde allerdings kein offizielles Schriftstück über die Kündigung des Vertrages nach §115b :deal: sondern lediglich einen Artikel auf der Homepage. Gibt es kein offizielles Schriftstück oder habe ich es lediglich übersehen ?
    :a_augenruppel:
    Vielen Dank nochmals.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Herr Pandur,

    es gibt ein Schreiben des AOK-Bundesverbandes an die Dt.Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vom 24.06.2004.
    Hier wird außerordentlich zum 31.12.2004, hilfsweise ordentlich zum 30.06.2005 gekündigt:
    1. der Vertrag nach § 115b vom 07.07.2003
    2. die Vereinbarung von QS-Maßnahmen bei ambulanten OP und bei sonstigen stationsersetzenden Maßnahmen gem. § 15 des Vertrages nach 115b
    3. die Vereinbarung zu den regelungsbedürftigen Tatbeständen vom 01.04.2004

    Die Kündigung erfolgte auch im Namen der Spitzenverbände der KK.

    Gruß
    UEnde

  • Hallo Forum,
    gibt es vom EBM2000plus Anhang 2 eine Version in Excel ?
    Oder gibt es eine einfache Methode eine PDF-Datei in Excel zu überführen ?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen


    Heiko Möller

  • Liebe Kollegen,
    in diesem Zusammenhang hörte ich von unserem Softwarehersteller, dass ab 2005 Leistungen nach §115b nicht mehr auf Papierrechnung zu den Kostenträgern gelangen, sondern ebenfalls nach §301 elektronisch zu übermitteln sind - Vorraussetzung hierzu wäre m.E. das verbindliche Mapping von EBM 2000plus auf OPS2005 o.ä., hat jemand hierzu schon nähere Informationen?

    Thüringen, verregnet, 18 Grad

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.