Femurfraktur oder Radiusfraktur als HD?

  • Habe eine Frage unserer Traumatologen: Die Pat. wurde nach einem Unfall mit einer geschlossenen Femurfraktur und einer Radiusfraktur aufgenommen, beide wurden in einer OP offen operiert und mit einem Nagel bzw. Platte am UA versorgt. Postoperativ wurde bei Blutungsanämie transfundiert. Mit der Femurfraktur komme ich in die I08D mit einem RG von 1,982, mit der Radiusfraktur komme ich in die I08B mit einem RG von 2,685.

    Diagn. S72.11, S72.2, S71.84, S52.51, S51.84 und die D62

    Prozd.: 5-792.7g
    5-794.26
    8-800.2

    Ist es gerechtfertigt als HD die günstigere Radiusfraktur zu nehmen ?
    Die schwerwiegende Diagnose war aber die Femurfraktur. Bitte um Antworten, auch um richtig zu argumentieren und einen Widerspruch durch der KK vorzubeugen.

    Danke, Martina

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von KlinikumStralsund:
    Die schwerwiegende Diagnose war aber die Femurfraktur. Bitte um Antworten, auch um richtig zu argumentieren und einen Widerspruch durch der KK vorzubeugen.

    Guten Tag,

    Sie haben soeben den Widerspruch schon vorformuliert.
    Die schwerwiegendere Verletzung wird dann hauptsächlich die stationäre Aufnahme verursacht haben. Selbst wenn Sie die Regel für mehrere gleichberechtigte HD anwenden, müssen Sie nach Ressourcenverbrauch gehen. Es wird Ihnen dann schwer fallen, der Kasse zu erklären, warum die Radiusfraktur den höheren Verbrauch hatte (unabhängig davon, was der Grouper \"bastelt\")

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Eine alleinige Radisufraktur kann nach §115b SGB V
    ambulant behandelt werden. Schon deswegen ist
    die HD die Femurfraktur.
    Ordu

  • Hallo Martina,

    das mit der HD - unabhängig vom Relativgewicht - hat Ihnen schon Herr Selter mitgeteilt. Ich kann nur hoffen, daß das InEK die gerade für Traumatologen wichtige simultane Mehrfachbehandlung in den Griff bekommt. Siehe hier auch das Roeder-Gutachten der DKG.

    Ergänzen möchte ich noch ein paar Dinge, die mir auffielen. Sofern die Diagnosekodierung stimmt, handelt es sich zusätzlich zur Radiusfraktur um eine Mehrfragmentfraktur am proximalen Femur (Intertrochantär und subtrochantär). Versorgt wird die Fraktur mit einem Verriegelungsnagel am Femurschaft. Das passt nicht zusammen. Auch kommt mir der „einfache“ Verriegelungsnagel etwas fragwürdig vor, war es nicht eher ein Gammanagel und hätte es nicht eher proximales Femur statt Femurschaft heißen müssen? Ein Blick in den OP-Bericht dürfte klären, ob nicht die 5-794.af für den Nagel besser wäre. Noch etwas fiel mir auf. Gab es keine Frührehabilitation (8-550/1 >.0 in der 5. Stelle)? Ferner war die Anaemie nicht eine posttraumatische oder eine postoperative (T79.2 oder 8 im Sinne einer Frühkomplikation nach Trauma bzw. T84.8 als OP-Komplikation zusätzlich zur D62)? Wenn meine Vermutungen nicht falsch sind, werden Sie beim Groupen eine Überraschung erleben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Sehr geehrter Herr Winter,

    ich wäre vorsichtig damit, in diesem Fall die T79.- neben der D62 zu codieren. Wenn mit der T79 die Blutungsanämie gemeint ist, können sie nicht parallel codiert werden, da die D62 die spezifische Diagnose ist.

    Codes aus dem Bereich T78/T79 können nur dann genommen werden, wenn der damit bezeichnete Zustand \"andernorts nicht klassifiziert\" ist. In diesem Fall ist er es aber, nämlich mit der besagten Blutungsanämie. Die Tatsache, daß es sich ggf. um eine OP-Komplikation handelt, könnte mit der Y69! zum Ausdruck gebracht werden, aus forensischen Gründen sollte man sich aber auch dieses gut überlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    Ihre Meinung, die T79 nicht zu verwenden, teile ich nicht. Man soll so genau wie möglich kodieren. Die D62 besagt lediglich, daß es sich um eine akute Blutungsanaemie handelt, mehr nicht. Über die Ursache der Blutungsanaemie sagt der Code nichts aus (vgl. Luxation einer Hüft-TEP als Komplikation: S73.ff für die Luxation und T84.0 für die Komplikation (DKR 1306c)). Der „Y“-Code (Y69!) bezeichnet Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff... usw. Hierfür ist ein Code aus der T8er Gruppe fast immer viel spezifischer, zumal der genauere Code Y60.8 der originalen WHO-Fassung nicht erlaubt ist. Wenn Sie die Y69 anstelle der T79 verwenden, schließen Sie eine posttraumatische Blutungsanaemie de facto aus. Das kann nur der Leser des Krankenblattes. Ich habe die T79.2 oder T79.8 unter anderen Möglichkeiten je nach Blutungstyp zur Wahl gestellt, falls es sich um eine posttraumatische Frühkomplikation gehandelt haben kann. Beide Codearten T79.ff oder T8ff sagen aber in diesem Falle über die Folge der Komplikation nichts aus, demzufolge muß zwangsläufig die Folge der Komplikation – hier die akute Butungsanaemie - zusätzlich mit der D62 codiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Winter,

    es wäre doch interessant, wenn Sie Ihre Kodierung mal beim InEK zur Diskussion stellen.