Hallo NG,
AEP, DRG und die Herausgabe von Daten an die Krankenkassen !
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz BfD hat in
seinem 18. Tätigkeitsbericht unter
http:// http://www.BfD.Bund.de
eindeutig Stellung bezogen zur Herausgabe von
Arztbriefen und Befundberichten usw. an die Kassen.
Eine Verpflichtung der Krankenhäuser zur
Übermittlung von Khs- Entlassungsberichten, Arztbriefen
und Befunden besteht nicht !!!
& 301 Abs.1S.1 Nr. 3SGBV sieht lediglich vor, das auf
Verlangen der Krankenkasse die med. Begründung für die
Überschreitung der Dauer der Krankenhausbehandlung zu
übermitteln ist. Auch aus & 73 Abs. 2 Nr.9 SGBV läßt
sich keine Verpflichtung von Ärzten zur Übermittlung der
oben genannten Unterlagen herleiten.
Hier ist der 18. Tätigkeitsbericht des BfD
http://www.BfD.Bund.de/information/18tb9900.pdf
Seite 146 bis 149 betreffen Krankenhaus und Gesundheitsreform.
viel Spaß mit der Lektüre
Kurt Mies