Hallo Forum,
ich kann nicht ausschließen, dass das o.g.Thema hier schon einmal diskutiert wurde, aber bei entsprechenden Recherchen ist mir folgendes aufgefallen: Die KFPV 2004 widerspricht dem KHEntgG. §8 KHEntgG betrachtet die prä- und poststationären Tage als Behandlungstage, die bei der Zuschlagsberechnung mit berücksichtigt werden, wenn die Summe der Behandlungs- und Belegungstage die OGVD erreicht. §1 Abs.7 der KFPV 2004 definiert die VWD-Berechnung nur anhand der Belegungstage. Was tun? Haben prä- und/oder poststationäre Tage einen Einfluß auf Abschläge wegen UGVD?
:rotwerd:
Dank und Gruß
T. Hintz