• Hallo Forum,

    nachdem dies ja die \"Beginners\"-Seite ist, auch mal eine Anfängerfrage:

    Harninkontinenz darf verschlüsselt werden, wenn sie \"für mindestens 7 Kalendertage persistiert\" (DKR 0601a).

    Bedeutet dies 7 Tage am Stück oder dürfen auch einzelne Tage summiert werden (kommt ja insbesondere bei schwerst pflegebedürftigen Pat. und Langliegern mal vor)?

    Aus meinem geschätzten Lateinabiturfundus habe ich allerdings in Erinnerung, daß \"persistieren\" mit \"durchgehend bestehen\" zu übersetzen ist... womit ich mir die Antwort selbst geben könnte.

    Wäre für andere Meinungen dennoch dankbar,

    mfg

    shadow

  • Hallo,

    nach meiner Erfahrung heißen sieben Tage sieben Tage.
    Das heisst es ist unerheblich ob es sieben Tage durchgeht
    oder an sieben Tage dokumentiert ist.
    Die gleiche Kodierregel gilt ja auchfür die Stuhlinkontinenz.
    Aber welche Bettlägrige alte Patient
    mit Stuhlinkontinenz hat schon jeden Tag Stuhlgang? Ich
    denke so ist auch eine korrekte Abbildung erreicht.

    Gruß
    Eckhardt

  • hallo forum,

    na, dann will ich mich auch mal als kodierneuling outen und meine meinung äussern:
    so besagt kodierrichtline 1804a, dass die inkontinenz entweder 7 tage andauern oder bei entlassung bestehen muss. EINS von beiden muss zutreffen, um es bedenkenlos abbilden zu können.

    schönes wochenende gewünscht von

    kia-ora