Amb. OP --> Stationäre Aufnahme am gleichen Tag

  • Hallo Forum,

    Patient wurde vormittags ambulant operiert (§ 115 SGB V) (C18.9 Dickdarmkarzinom; 5-399.5 Implantation von venösen Katheterverweilsystemen). Um 22:00 Uhr stationäre Aufnahme aufgrund:
    HD R57.1 Hypovolämischer Schock
    ND1 E86 Exsikkose
    ND2 I47.1 Sinustachykardie
    ND3 C78.6 Peritonealkarzinose
    ND4 ...
    ND5 ...
    Wie sind derartige Fälle abzurechnen? Beide Fälle zusammenführen und 1xDRG abrechnen oder 1xAmb.OP & 1xDRG?

    Wäre über kurzen Hinweis sehr dankbar.

    MfG

    Orfeas

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    siehe hier und hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Orfeas liebes Forum,

    die Abrechnung des von Ihnen beschriebenen Falles, erfolgt nach dem Vertrag nach 115b Abs.1 SGB 5 - \"Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus\" zwischen den KK der DKG und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (sog. 3-seitiger VERTAG )

    Der § 7 Abs.2 dazu lautet:

    Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar
    Uni Düsseldorf

  • Hallo Steffen,

    gerade noch rechtzeitig editiert und entfernt, sonst hätte ich Widerspruch eingelegt!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.