Hauptdiagnose bei Koronarangiographie

  • Hallo Forum,

    ich stolpere gerade über einen Fall und die dazugehörige Codierrichtlinie.

    Die Hauptdiagnose des Falls ist I25.11 (atherosklerotische Herzkrankheit), als Nebendiagnosen sind I25.21 (alter Myokardinfarkt), I10.90 und E66.0, als Prozedur 1-275.0 (Koronarangiographie) eingetragen. Der Fall wird in DRG F44B gruppiert.

    Jetzt sehe ich in Coderrichtlinie 0901c, dass
    \"ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, \" ... \"mit
    I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit
    zu verschlüsseln\" ist.
    Heißt das, dass in diesem Fall I25.8 statt I25.11 Hauptdiagnose sein müsste? Das wäre gruppierungsrelevant, denn dann würde der Fall in DRG F43C gruppiert werden.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
    tvm

  • Hallo tvm,

    die DRG F43 wird durch 2 Bedingungen angesteuert: z. B. Coro-Prozedur (ohne Stent und PTCA) und keine Hauptdiagnose mit den ICD-Kodes I25.10 bis 19.
    Das bedeutet wenn man einen I25.9 „Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet“ anstatt z. B. einer I25.12 „Atherosklerotische Herzkrankheit: Zwei-Gefäßerkrankung“ angibt, landet man in einer F43. Nach einer Coro sollte man jedoch das Ergebnis der Untersuchung also die genaue Gefäßveränderung angeben können. In der von Ihnen aufgeführten Kodierrichtlinie 0901c steht auf Seite 122:

    Atherosklerotische Herzkrankheit (I25.1-)
    Kodierung
    An fünfter Stelle ist in der Kategorie I25.1- die Art der betroffenen Arterie zu verschlüsseln.
    Wenn der Patient bisher nicht mit einem Bypass versorgt wurde, handelt es sich in jedem Fall
    um eine oder mehrere natürliche Koronararterie(n). Dies ist mit einem der folgenden Kodes zu
    verschlüsseln:
    I25.10 Atherosklerotische Herzkrankheit ohne hämodynamisch wirksame Stenosen
    I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäßerkrankung
    Etc.

  • In der zitierten Codierrichtlinie steht auch etwas von \"behandelt\". Mal abgesehen davon, wie sinnvoll die Behandlung eines MI nach mehreren Wochen sein mag, kommt der diagnostische LHK für die Codierung in diesem Sinne wohl auch nicht in Betracht.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke