Hallo Forum,
ich stolpere gerade über einen Fall und die dazugehörige Codierrichtlinie.
Die Hauptdiagnose des Falls ist I25.11 (atherosklerotische Herzkrankheit), als Nebendiagnosen sind I25.21 (alter Myokardinfarkt), I10.90 und E66.0, als Prozedur 1-275.0 (Koronarangiographie) eingetragen. Der Fall wird in DRG F44B gruppiert.
Jetzt sehe ich in Coderrichtlinie 0901c, dass
\"ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, \" ... \"mit
I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit
zu verschlüsseln\" ist.
Heißt das, dass in diesem Fall I25.8 statt I25.11 Hauptdiagnose sein müsste? Das wäre gruppierungsrelevant, denn dann würde der Fall in DRG F43C gruppiert werden.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
tvm