PEG - Anlage bei Nahrnugsverweigerung

  • Mahlzeit, Forum,
    ich glaube, wir haben das folgende Problem hier schon diskutiert, finde ich momentan nur nicht.

    Patientin kommt mit Zustand nach Apoplex mit re. Hemiparese wegen Nahrungsverweigerung zur PEG - Anlage.
    HD R63.3 - liege ich mit diesem Kode als HD richtig?
    Gruß aus dem blitz - und donnerreichen Norden.

  • Hallo Herr Schrader,

    in Frage kommt nach DIACOS auch F50.8 aber Vorsicht Bereich Psycho.
    Bei uns wird bei PEG-Anlage oft R13 Schluckbeschwerden oder E86 Exsikkose angegeben.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, Herr Konzelmann,
    ja, der Diagnosenthesaurus führt in die F50.8. Wie Sie ja auch sagen - Bereich Psycho.
    An R13 habe ich schon gedacht, finde ich aber nicht so richtig angemessen. Die Patientin hat keine Schluckbeschwerden - sie verweigert die Nahrung.
    Was spricht gegen die R63.3?
    Gruß aus dem - jetzt sonnigen - Norden.

  • Hallo, Herr Schrader
    was spricht dagegen, zu akzeptieren, dass die PAt. nicht essen will? Die Anlage der PEG entspricht m. E. der Körperverletzung, denn Sie erkennen den Willen der Patienten: Sie will nicht essen.
    Den ICD-Kode für Körperverletzung weiß ich allerdings nicht.
    Gruß - Susanne
    :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag

    Die entscheidende Frage:

    Kann der Patient nicht essen oder will er nicht essen?
    Die Option der PEG kann in manchen Fällen angezeigt sein; ihr Einsatz verlangt jedoch eine sorgfältige Differentialdiagnostik und Therapieplanung.

    Zitat


    Original von Susanne:
    was spricht dagegen, zu akzeptieren, dass die PAt. nicht essen will? Die Anlage der PEG entspricht m. E. der Körperverletzung, denn Sie erkennen den Willen der Patienten: Sie will nicht essen.

    Die Rechtsprechung befasst sich vor allem mit der Feststellung des mutmaßlichen Willens des Patienten. Elementare Rechtsgüter müssen abgewogen werden.


    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…d=1051629034.98


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo, Susanne,

    nicht ich habe die PEG gelegt, sondern der Arzt.
    Hintergrund meiner Anfrage war lediglich das korrekte Kodieren der Leistung - das ist meine Aufgabe hier im Krankenhaus.
    Gruß aus dem - noch sonnigen - Norden.

  • Hallo !

    Wenn der PAtient ausschliesslich zur PEG-Anlage kommt, muss meines Erachtens Z43.1 ( Versorgung eines Gastrostomas ) als Hauptdiagnose verschlüsselt werden ( siehe auch Inklusiva unter Z43.- : Einführung von Sonden oder Bougies ), dazu natürlich den entsprechenden OPS.

  • Guten Morgen Herr Schrader,

    unabhängig davon, ob die Patientin nicht essen will oder kann, liegt bei fehlender Nahrungsaufnahme eine Mangelernährung vor. Ich würde deshalb z.B. die E 46 wählen.

    Viele Grüße aus dem sonnigen und warmen Süden !

    K. Stupp