Beatmung bei chron. obstruktiver Lungenkrankheit mit akuter Exazerbati

  • Hallo, liebes Forum,

    wenn ein Patient mit chron. obstruktiver Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation mit BIPAP beatmet wird, können dann die Prozeduren
    8-718...(Dauer der masch. Beatmung), 8-706 (Anlegen einer Maske...)nebst Angabe der Beatmungsstunden angegeben werden? Patient liegt nicht auf der ITS.
    Da ich noch relativ frisch im Kodiergeschäft bin und unter \"Suchen\" nichts Passendes zu meinem Problem nachlesen konnte, bitte ich Euch um Rat.

    Eine Frage noch zur Prozedur 8-716 (Einstellung einer häuslichen masch. Beatmung): da sie die Beatmung über Maske oder Tracheostoma einschließt, entfällt die Angabe der Beatmungsstunden ?

    Vielen Dank und viele Grüße
    kd

  • Guten Morgen,

    soweit mir bis jetzt auch nach detaillierter Recherche bekannt ist, macht sich die Verschlüsselung der 8-718**-Codes einschließlich der Beatmungsstunden nicht an dem Aufenthalt auf irgendeiner spezialisierten Einheit fest. Es gibt auch keine verbindlichen Kriterien für die Benennung von Intensivstationen. Das, was an einer Universitätsklinik ein Observationsbereich ist, kann in anderen Häusern bereits mit einem Schild \"Intensivstation\" bezeichnet sein. Letztlich ist zwar in den Feststellungsbescheiden für die Häuser eine gewisse Anzahl der Betten als Intensivbetten ausgewiesen; Ausstattungsmerkmale sind dabei jedoch nicht festgeschrieben.
    Da die Erbringung einer non-invasiven Beatmungsleistung ohnehin nur mit einem gewissen Aufwand (personell, Ausstattung) erbringbar ist, kann m.E. der Aspekt \"Wo?\" unberücksichtigt bleiben. In der Praxis würde ich auf sehr genaue Dokumentation achten - aber das tut man ja bei solchen Patienten sowieso. Man braucht dabei sicher eindeutige Kriterien nicht nur für den Beginn, sondern auch für das Ende der Beatmung, da der Übergang in Langzeitunterstützungssysteme (CPAP-Therapie) außerordentlich fließend sein kann und dann auch nichts mehr mit der Entwöhnung (zählt mit zur Beatmung) zu tun hat.

    Bei den übrigen Aspekten liegen Sie richtig.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag
    Zu Ihrer Frage:
    <<Eine Frage noch zur Prozedur 8-716 (Einstellung einer häuslichen masch. Beatmung): da sie die Beatmung über Maske oder Tracheostoma einschließt, entfällt die Angabe der Beatmungsstunden ? >>

    Die Angabe der Beatmungsstunden beim kodieren der Prozedur 87161 (Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen maschinellen Beatmung) entfällt nicht. Die Beatmungsdauer fängt für Sie mit dem Aufnahmezeitpunkt an.

    mit freundlichen Grüßen

    mit freundlichen Grüßen

  • Vielen Dank für Ihre Antworten,

    aber gerade habe ich von der Kasse einen Beatmungsfall, codiert mit 8-716.1 und der Angabe der Beatmungsprozedur sowie Anzahl der Beatmungsstunden von der Kasse zurück bekommen, mit folgenden Anmerkungen:
    1. 8-716.1 ist nicht korrekt (zu kodieren wäre 8-717.1)
    2. 8-718.4 darf nicht kodiert werden.

    Nun ist alles wieder offen, dabei möchte ich endlich diesen Fall so gern abschließen. Grundsätzlich könnte ich mich der Meinung von Dr.Sander anschließen, schwanke nun aber wieder.

    Viele Grüße
    kd

  • Zitat


    Original von Alaa-Eddine:

    Die Angabe der Beatmungsstunden beim kodieren der Prozedur 87161 (Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten häuslichen maschinellen Beatmung) entfällt nicht.

    Guten Abend,

    wo haben Sie diese Information her? Aus den :dkr: ?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag

    Ich dachte, ich hätte das in den Kodierhinweisen zu den Beatmungen der Uni-Münster gelesen, ich habe das Dokument nochmal durchgelesen und konnte sie jedoch nicht finden. Ich suche weiter


    mit freundlichen Grüßen
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

  • Guten Tag, Alaa-Eddine,

    nach meinem Verständnis bzw. nach Lektüre der :dkr: wird die Beatmung über die Gruppe 8.718.** kodiert; zusätzlich muß die Zahl der Stunden angegeben werden. Viele KIS-Anbieter lösen das damit, daß sie die Beatmungsintervalle erfassen und aus der Summe der Stunden direkt den passenden Code generieren. Eine Beteiligung anderer Prozeduren ist nicht vorgesehen. Ich denke, daß man streng bei der Beatmung in der Definition dieser Code-Gruppe bleiben muß.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Abend,

    zur Eingangsfrage: Bei Einleitung einer NIV werden Beatmungsstunden nur dann kodiert, wenn die Beatmungseinleitung notfallmäßig, d.h. zur Vermeidung einer invasiven Ventilation erfolgte. Zitat aus den DKR:
    Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert
    oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
    Kodiert wird die 8-706 sowie die Beatmungsstunden (sowie in 2004 ein Code aus 8-718.-).

    Der Passus \"intensivmedizinisch versorgt\" beschreibt weniger, ob ein Pat. auf einer bestimmten Station liegt, sondern den Überwachungs- und Betreuungsaufwand (z.B. Kontrolle der Sättigung, der BGA, personelle Ausstattung, Infrastruktur usw.). Dies muß entsprechend dokumentiert werden. Herr Sander hatte dies ja bereits geschrieben.

    Der Code 8-716.- ist für die elektive Einleitung oder Kontrolle einer häuslichen Beatmung (meist nicht-invasiv) vorgesehen. Hier werden ebenso wie bei den Codes 8-717.- keine Beatmungsstunden kodiert. Insofern muß ich Alaa-Eddine widersprechen.

    aber gerade habe ich von der Kasse einen Beatmungsfall, codiert mit 8-716.1 und der Angabe der Beatmungsprozedur sowie Anzahl der Beatmungsstunden von der Kasse zurück bekommen, mit folgenden Anmerkungen:
    1. 8-716.1 ist nicht korrekt (zu kodieren wäre 8-717.1)
    2. 8-718.4 darf nicht kodiert werden.

    Was sich der KK-MA dabei gedacht hat, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Sie mir etwas mehr über den Fall mitteilen, kann ich Ihnen hoffentlich helfen.

    mfg aus dem nachtschwarzen Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim