Zur Diskussion: IAS/IFRS

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Die EU-Verordnung 1606/2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005 Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), früher International Accounting Standards (IAS), zu erstellen und zu veröffentlichen.
    Am 01.07.2004 wurde der Regierungsentwurf- Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) -vom Bundestag in 1. Lesung verabschiedet.
    Das Bilanzrechtsreformgesetz ermöglicht in weiten Teilen die Anwendung der IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards).
    Aus der IAS-Verordnung der EU folgt die Verpflichtung kapitalmarktorientierter Unternehmen, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach den IAS, also nach den \"International Accounting Standards\", aufzustellen. Das Bilanzrechtsreformgesetz ermöglicht Unternehmen auch in den übrigen Bereichen (Konzernabschluss der Nicht-Kapitalmarktunternehmen) Wahlrechte zur IAS-Anwendung
    Der Konzernbericht der Rhön Klinikum AG für 2003 wurde bereits nach den Grundsätzen der IAS/IFRS erstellt.


    „Soweit Unternehmen von den darüber hinausgehenden Wahlrechten zur IAS Anwendung freiwillig Gebrauch machen und dadurch Mehrkosten entstehen, ist davon auszugehen, dass sich die Unternehmen hierdurch erhebliche Vorteile auf anderen Gebieten erwarten.“
    Drucksache Deutscher Bundestag v. 24.6.04
    http://dip.bundestag.de/btd/15/034/1503419.pdf


    Ist eine freiwillige Umstellung eine wesentliche strategische Entscheidung (z.B Information für künftige Investoren, Banken Rating gem. Basel II) der Geschäftsführung?

    Ein Thema für den Controller?


    Gruß

    E Rembs