Es grüßt der Norden bei Sonnenschein und zunehmender Wärme.Können uns nicht einigen auf die HD bei Hörgerätimplantation mit Knochenverankerung. Mit der Z 445.3 und der Prozedur 5-209.3 und der Mikrochirurgie komme ich in die DRG Z01B. Wenn ich die H90.8 als HD nehme komme ich in die D09B und habe so einen Mindererlös von ca 200€. Der Pat. hat jetzt natürlich kein Hörgerät erhalten, sondern nur die Implantation von Knochenankern, er kommt in ca.6 Wochen zur Anpassung des Gerätes.Wer kennt sich hier aus und kann helfen.?
Martina