Servus und hallo, Dr. Hilf und Forum,
nach längerem Gespräch mit unserem Juristen am Haus haben wir folgendes festgelegt:
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Dokumenation (auch unter Einbeziehung der DKR; hier D001a) möglich; diese ist aber (auch und gerade unter juristischen Gesichtspunkten) abhängig von der Beachtung der nachfolgend aufgeführten Merkmale:
- nicht möglich ist das nachträgliche Ausfüllen von Dokumenten, wenn die
Eintragungen nicht der tatsächlichen Behandlung/Befundung entsprechen
- ein nachträgliches Dokumentieren von Tatsachen, welches z.B. unter
zeitlichem Druck vergessen wurde, muß möglich sein. Andernfalls
bestünde ein Widerspruch zwischen Dokumentation und tatsächlichem
Sachverhalt
- nur diejenige Person, welche das Dokument ursprünglich unterzeichnet
hat, kann auch nachträgliche Ergänzungen vornehmen; es geht also nicht,
daß Arzt A in den Dokumenten und Unterlagen von Arzt B nachträglich
ergänzt oder ausfüllt.
Eine nachträgliche Dokumentation, und hier schließe ich mich meinen Vorrednern uneingeschränkt an, muß natürlich immer die Ausnahme bleiben!
Ansatz und Ziel muß stets eine sinnvolle und umfassende Dokumentation von allen Seiten sein.
In diesem Sinn herzliche Grüße aus dem nach wie vor heißen Nordost-Bayern
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