Gutachten der MDK und die Krankenkasse

  • Hallo Forum,

    am 02.04.2004 um 8:00 Uhr wurde ich zum Gutachten beim MDK Sachsen e.V. BBZ Leipzig eingeladen. Die Untersuchung (Begutachtung) wurde zwischen 08:00 – 08:45 Uhr durchgeführt. Nach der Beendigung der Begutachtung hat der Gutachter auf meine Frage, ob ich mich jetzt als arbeitslos im Arbeitsamt melden muss, geantwortet, dass ich mich nicht im Arbeitsamt zu melden brauche, weil ich weiter arbeitsunfähig geschrieben werde. Deshalb war für mich Bescheid der Krankenkasse vom 02.04.2004, wo meine Krankenkasse mir mitgeteilt hat, dass ich ab 05.04.2004 wieder arbeitsfähig bin, eine sehr große Überraschung. Ich war mit diesem Bescheid vom 02.04.2004 nicht einverstanden und schrieb ein Widerspruch, weil:

    1. Bescheid der Krankenkasse vom 02.04.2004 wurde ausgestellt an dem Tag, an dem die Begutachtung stattgefunden hat und die Krankenkasse hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen schriftlichen Bescheid der Gutachten vorliegen.

    2. Der Gutachter hat sich in seinem schriftlichen Arbeitsunfähigkeitsgutachten vom 06.04.2004 zu meiner Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht geäußert (in der Stellungnahme zur AU wurde nur angekreuzt \"Aussagen zum Leistungsvermögen\").

    Der Widerspruch wurde abgelehnt. Jetzt schreibe ich Klage, aber ich weiß nicht, welche Gesetzte, Urteile und Gründe ich in diese Klage verwenden kann. Wer kann mir helfen?

    Schönes Wochenende

    Lev Benenson