Hallo Forum, habe eine Frage zu folgenden Fall:
Patient wurde operativ versorgt und ging auf eigene Verantwortung nach Hause; kam nach kurzer Zeit wieder wegen einer Wundheilungsstörung. Nun meine Frage: Wird dieser Fall trotzdem wegen
der aufgetretenen Komplikation zusammengeführt? :sterne:
Wiederaufnahme wegen Komplikation
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Hallo Medconam!
Nach meinem Dafürhalten ist hier eine Zusammenführung
notwendig. Das System unterscheidet nicht wer \"Schuld\" an
der Komplikation ist (falls die Wundheilungsstörung
beim Verbleib des Patienten vielleicht nicht aufgetreten
wäre). Das fällt dann in die Kategorie Pech gehabt.MfG
Eckhardt