Symptome der Hauptdiagnose und Hauptdiagnose Z03

  • Hallo, liebes Forum,

    ich habe hier zwei neurologische Fälle. Bei dem ersten handelt es sich um die Hauptdiagnose G23.8: sonstige näher bezeichnete degenerative Krankheiten der Basalganglien.
    Die Kasse möchte wie so oft folgende Nebendiagnosen nicht anerkennen, da sie Symptome der Hauptdiagnose wären:
    R26.8 Störungen des Ganges ...
    G11.9 Hereditäre Ataxie
    G25.2 Tremorformen
    G25.8 extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
    aber auch G20 Prim. Parkinsonsyndrom

    Ist das in diesem Umfang gerechtfertigt?

    Im zweiten Fall geht es um einen Patienten, der wg. einer akut aufgetretenen Taubheit einer Körperhälfte stationär aufgenommen wurde. Bei Aufnahme war die Symptomatik vollständig regredient. Anamnestisch wiederholte Symptomatik. Der neurologische Befund ist völlig unauffällig, psychisch allerdings etwas ängstlich und gedrückt.
    Kodiert wurde, für mich tatsächlich nicht ganz nachvollziehbar, die I63.9: Hirninfarkt, obwohl in der Epikrise die F44.7: Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen) m.E. richtig angegeben wurde.
    Die Meinung der Kasse/MDK ist allerdings Z03.3: Beobachtung auf Verdacht auf neurologische Krankheiten. Einen Hinweis auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalles ... kann ich mit dem Symptom jedoch nicht in Verbindung bringen. Somit kann ich die Meinung der Kasse nicht teilen.

    Wie seht Ihr das? Über eine Antwort würde ich mich freuen und sende viele Grüße
    kd

  • Hallo kd!

    Zu Frage 1:
    Beispiel 3 der KodierrichtlinienD002c sagt eindeutig das Symptome zu
    kodieren sind, wenn sie ein eigenständiges wichtiges Problem für die
    medizinische Betreuung darstellen. In diesem Fall also z. B.
    durch erhöten pflegerischen Aufwand bei Sturzgefahr durch Ataxie.
    Hier ist die Dokumentation wichtig! Bei den ND R26.8, G11.9, G25.2 und
    G25.8 zusammen mit G20.0 kommt es mir aber wie Doppelkodierungen
    vor. Ist der Tremor evtl. durch den Parkison bedingt? Ein Teil der ND
    ist aber sicher berechtigt.
    Zu Frage 2:
    Wen das Symptom vollständig zurückgebildet war und lediglich Diagnostik
    durchgeführt wurde wäre evtl. tatsächlich die Z03.3 HD. Falls eine andere
    Erkrankung (F44.7) in Frage kommt wäre diese HD und Z03.3 zusätzlich ND.

    MfG
    Eckhardt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,



    Diese Kodierung erscheint nicht plausibel. Ohne Kenntnis der Krankenakte ist nur eine Vermutung bez. korrekter Kodierung möglich

    Nur G20 als HD erscheint aufgrund der vorliegenden Informationen nachvollziehbar!


    Zitat

    obwohl in der Epikrise die F44.7: Dissoziative Störungen (Konversionsstörungen) m.E. richtig angegeben wurde.
    Die Meinung der Kasse/MDK ist allerdings Z03.3: Beobachtung auf Verdacht auf neurologische Krankheiten.

    siehe DKR:
    „Können für die HD spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03,-„


    Gruß

    E Rembs