DRG-Kalkulation und EuGH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DRG`ler,

    ich habe eine Frage: Vor dem Hintergrund des (möglicherweise) auch national umzusetzenden EuGH-Urteils zum Arbeitszeitgesetz (s. a. Gothaer Entscheidung) muss die bevorstehende/begonnene Kalkulation der deutschen DRGs (der Relativgewichte) m. E. auch die zu erwartenden Mehraufwendungen im (bes. auch ärztlichen) Personalbereich berücksichtigen. Wird dies gemacht ? Ich frage deshalb, weil die evtl. zugrundeliegenden Personalkosten-Anteile sonst möglicherweise zu niedrig angesetzt werden. Vielen Dank für eure Antworten.

    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    ich fürchte, zumindest bei der Erstkalkulation der DRGs wird sich von diesen Kosten nichts wiederfinden. Die meisten Krankenhäuser werden den Personalkostenansatz aus dem Jahresabschluß 2001 (oder sogar 2000) nehmen, und da wird es kein Haus geben, dass das EuGH-Urteil umgesetzt hat.

    Schönen Gruß
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Lieber Herr Sommerhäuser,

    aus meiner Sicht berücksichtigen die deutschen Relativgewichte (so sie denn überhaupt erhoben werden)noch nicht einmal die realen Kosten, auch ohne den Hintergrund des EuGH-Urteils.
    Im nichtoperativen Bereich (chronisch Kranke, Sepsis, TBC,)gibt es kein sinnvolles Korrelat von Liegedauer (=Kosten) und Erlös (=Relativgewicht). Die Langlieger aus diesen Bereichen sollten analog zu psychiatrischen Diagnosen aus den DRG herausgenommen werden.
    Vor der Umsetzung des EuGH-Urteils sollten konsequent die Vorschriften des BAT umgesetzt werden ( Umwandlung von Bereitschaftsdienst Gruppe D bei >50% Arbeit in Schichtdienst).
    Übrigens, auch die Kostenträger können mit dem Bleistift rechnen: Fallzahl x CMI x ein bissi Gemauschel = weniger Geld als bisher, da gespart werden muss.
    Gibt es einen Weg ?
    Aus meiner Sicht konsequente Investition in das ärztliche Personal...jetzt.
    Grüße Poschmann

  • Hallo an alle Forumsteilnehmer,

    da ich bei der Erstkalkulation unseres Hauses involviert bin kann ich Ihnen deutlich sagen, es werden die Ist-Kosten des jahres 2001 und ggf. die Kosten des jahres 2002 verwendet. Somit sind die zusätzlichen Kosten bei Umsetzung aug keinen Fall berücksichtigt!!

    Dies ist aber auch nicht tragisch, da ja nur die relativen Unterschiede der Fälle errechnet werden sollen. Wenn also in ganz Deutschland diese Kosten fehlen und diese Arztkosten sich auf alle Fälle gleich verteilen würden (da es sich hier dann um Bereitschaftskosten also um Vorhaltekosten handelt ist dies sicher methodisch korrekt)ist es für die Ergebnisse der Kalkulation also die Relativgewichte völlig unerheblich.

    Nur die politisch dann festzulegende Basisrate müsste natürlich dann entsprechend höher ausfallen.....

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • :strauss: :strauss: :strauss: Also: ich wandle jetzt auf dünnem Eis:

    im Gesetz heißt es, dass jedes Krankenhaus, was in 2003 Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zieht, Anspruch auch eine Budgeterhöhung um 02% hat.
    wer in 2004 Konsequenzen zieht, hat noch einmal Anrecht auf weitere 0,2%, wenn er (wegen anderer Ausgleichsmechanismen) ansonsten Budgetkürzungen hätte hinnehmen müssen (ist also keine echte Erhöhung sondern nur eine Umwidmung)
    Ergo: dieses jahr noch eher nicht umsetzen(????? was ist mit den Aufsichtsbehörden?)
    Insgesamt gibt es gar keine Budgetaufstockung, weil das gesamte Geld hintenrum vor 2007 wieder eingespart sein muss (hatte ich anders verstanden, hat mich heute mein GF zu recht berichtigt).

    Außerdem: dann sind ja die Häuser, die schon jetzt das Urteil umgesetzt haben (und, ganz ehrlich, es gibt sie!!! Ich habe schon 1986 in einem Haus gearbeitet mit einer komplett ausgeglichenen Nachtdienstregelung für Ärzte! Es war wunderbar! Nur das Gehalt war grauslich!!!) die gelackmeierten: denn sie bekommen keinen Cent mehr, obwohl sie häufig einfach nur besser organisieren.

    Aber so war es eben immer und wird wohl in Deutschland auch bleiben: die schnellen und pfiffigen Krankenhäuser sind zuletzt immer die Dummen. Denn der Verband hat immer den Bestandsschutz im Auge. So ergibt sich eifnach seit vielen jahren ein Darwinismus im Krankenhaus, der die Dinosaurier künstlich am Leben hält, auch wenn dadurch viele andere Tier- und pflanzenarten aussterben müssen. Ob die DRG´s jetzt der berühmte "Kometeneinschlag" ist?????
    Gruss
    patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo allerseits,

    Herr Lückert hat völlig recht mit seiner Aussage. Die Ermittlung der Relativgewichte ist ja nur ein Ansatz von vielen möglichen, reale Gesamtkosten auf einzelne Gruppen von Patienten zu verteilen, um den jeweiligen relativen Anteil dieser Gruppen am Verbrauch des Gesamtbudgets festzulegen. Mit anderen Worten: es wird die Größe des "Tortenstücks" pro Fallgruppe ermittelt, nicht aber die "Kuchengröße".

    Abgesehen davon fehlt mir bisher der schlüssige Nachweis, dass eine Umsetzung des EuGH-Urteils tatsächlich relevante Mehrkosten verursacht. Das wird zwar andauernd behauptet, lässt sich aber aus der Perspektive von Häusern, die seit vielen Jahren ein funktionierendes Schichtdienstsystem haben, nicht nachvollziehen.

    Markus Hollerbach

  • Hallo liebes Forum,

    eines sollte bei der Schichtdiensteinführung nicht vergessen werden, das Einzelgehalt des Arztes wird genauso sinken wie seine Anwesenheitszeit im Krankenhaus.

    Schluß mit den gut bezahlten Diensten, sondern nur noch BAT-Grundgehalt, von daher ist bei guter Organisation wahrscheinlich gar nicht soviel mehr Geld nötig....nur wollen das allen Krankenhausärzte überhaupt?


    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Guten Morgen allerseits!

    Die gute Nachricht hör ich gern (ich meine die mit dem Tortenstück), allein mir fehlt der Glaube, dass nicht unter Hinweis auf die absoluten Zahlen der Erstkalkulation (ich gehe mal davon aus, dass diese nicht so geheimgehalten werden können, dass sie nicht doch Diskussionsstoff werden)falsch niedrige base rates festgesetzt werden. OK, das stört uns erst in 2-3 Jahren, aber es kann dann die Kalkulation erheblich gefährden.
    Ob die Umstellung auf ein Schichtdienstmodell wirklich mehr kosten muss, ist eine andere Frage, die eng mit einer weiteren Frage in Verbindung steht: wer wird dann den Job des Krankenhausarztes in Deutschland noch attraktiv finden?

    Gruß
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Lieber Herr Lückert,
    man wird unterscheiden...was ist gesetzlich erforderlich ? (Arbeitsbelastung > 50%, Arbeitszeit >10h und die prinzipielle Entscheidung: ist Bereitsschaftsdienst und Rufbereitschaft Regelarbeitszeit?)und was wollen Ärzte ?
    Aus meiner Sicht muss in erster Linie der Rechtssprechung Folge geleistet werden, auch bei einer Reduktion des individuellen Einkommens. Die dabei entstehende Freizeit kann durchaus mit genehmigter Nebentätigkeit aufgefüllt werden , bei Bedarf. Warum nicht an einer im Haus integrierten KV-Ambulanz arbeiten ?
    Was Ärzte wollen , wird sich nicht von den Wünschen anderer Arbeitnehmer unterscheiden...mucho dinero, poco trabajo, da schließe ich mich ja auch nicht aus.
    Zu der Forumsbemerkung, es müsse nicht generell zu einer Stellenerhöhung führen: es gilt wohl für Häuser, die vor der Deckelung 1992 Schichtdienste eingeführt hatten, denn danach gab es wohl bei den KK nichts mehr zu holen.
    Grüße Poschmann

  • [quote]
    Original von Lueckert:
    Schluß mit den gut bezahlten Diensten, sondern nur noch BAT-Grundgehalt, von daher ist bei guter Organisation wahrscheinlich gar nicht soviel mehr Geld nötig....nur wollen das allen Krankenhausärzte überhaupt?

    Hallo Herr Lückert,
    ein solches Modell hat ja vor wenigen Tagen bei den Ärzten der Helios-Klinik Erfurt zur Abstimmung gestanden (ehemals Med. Akademie)-
    die Kollegen dort wollten nicht und haben die Einführung mit großer Mehrheit abgelehnt.
    MfG
    :dance1:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.