Fallzusammenführung bei Anlage 3-DRG's

  • Guten Tag zusammen,

    folgende Fallkonstellation wird von der KK zur Fallzusammenführung angemahnt:

    1. Aufenthalt: E76B (Tuberkulose ohne schwere CC)
    2. Aufenthalt (innerhalb der 30-Tage-Frist) E01B (Große Eingriffe am Thorax) - medizinisch-inhaltlich eine Pleurektomie bei tuberkulöser Pleuritis.

    Klar ist, daß die E76B der medizinischen Partition angehört (steht in der Anlage). Klar ist auch, daß die DRG aus dem zweiten Fall der operativen Partition angehört. Eigentlich scheint damit der Fall klar zu sein - 30-Tage-Frist, also FZF.

    Allerdings gibt es keine Angabe zu der berühmten Spalte 13 (Ausnahme von der WA-Regelung) in der Anlage 3. Die Leitsätze des BMGS geben zu der Thematik auch nichts her.

    Fallzusammenführung ja oder nein? :d_gutefrage:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag Herr Sander,

    soweit mich meine Erinnerung aus einer Schulung 2004 nicht trügt, sind im Rahmen der Vertragsverhandlungen für die Leistungen nach Anlage 3 alle weiteren Vereinbarungen zu treffen. Hierzu zählen u.a. alle Grenzverweildauern und auch die Klärung der Wiederaufnahme. Natürlich können auch Vertragsverhandler etwas vergessen, aber ich würde unterstellen, dass wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen worden.

    Gruß Pekka