Guten Tag zusammen,
folgende Fallkonstellation wird von der KK zur Fallzusammenführung angemahnt:
1. Aufenthalt: E76B (Tuberkulose ohne schwere CC)
2. Aufenthalt (innerhalb der 30-Tage-Frist) E01B (Große Eingriffe am Thorax) - medizinisch-inhaltlich eine Pleurektomie bei tuberkulöser Pleuritis.
Klar ist, daß die E76B der medizinischen Partition angehört (steht in der Anlage). Klar ist auch, daß die DRG aus dem zweiten Fall der operativen Partition angehört. Eigentlich scheint damit der Fall klar zu sein - 30-Tage-Frist, also FZF.
Allerdings gibt es keine Angabe zu der berühmten Spalte 13 (Ausnahme von der WA-Regelung) in der Anlage 3. Die Leitsätze des BMGS geben zu der Thematik auch nichts her.
Fallzusammenführung ja oder nein? :d_gutefrage: