Entlassung bei Organspendern

  • Hallo Forum,
    wir hatten kürzlichen einen Fall von Organspende im Haus. Pat. verstarb am Nachmittag, die Station gab als E-Datum und Zeit den Todeszeitpunkt ein, die Oragnentnahme war um ca. 20.30 Uhr abgeschlossen,die entsprechenden Prozeduren für die Organentnahme ließen sich nun nicht mehr im KIS registrieren, da der Pat. ja \"entlassen\" war.
    Welche Empfehlungen oder praktische Erfahrungen gibt es Ihrerseits: Entlassungszeitpunkt erst nach Abschluß der Organentnahme? Organentnahme nicht mit dokumentieren, da Versicherungsverhältnis mit Eintritt des klinischen Todes erlischt? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Reaktionen.
    [c=#00a3ff][/code]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    da viele KIS-Produkte aus dem System heraus die Sterbefallanzeige generieren, bleibt gar nichts anderes übrig, als den Tod auch so zu dokumentieren, wie es auf dem Totenschein angegeben wird. Nach unserer Erfahrung gibt es sonst - berechtigterweise - ziemliche Verwirrung in der Kommunikation mit dem Standesamt. Bedeutet also: Entlassungsart 07 - Tod und als Zeitpunkt den Sterbezeitpunkt, der auch auf dem berühmten Dokument vermerkt ist.

    Zum Thema weiterer Dokumentation gibt es nach meiner Kenntnis zwei Varianten:

    1. so tun, als wäre gar nichts gewesen :d_pfeid:

    2. im KIS als neuen Fall führen mit der entsprechenden Kennzeichnung und Dokumentation der Spenderkonditionierung sowie der Organentnahme.

    Variante 2 erscheint mir sinnvoller, da Sie auch in der Phase bis zur Entnahme solche Dinge wie Laborbefunde (können dann schon mal sehr viele sein) sauber zuordnen können. Damit sind diese Aufwendungen auch von der klinischen Betreuung separiert. Darüber hinaus sollten Sie die Entnahme immer auch der DSO in Rechnung stellen; Ihr Haus bekommt für die Betreuung des Spenders und für die Abwicklung der Entnahmeoperation eine Vergütung außerhalb der Abrechnung der regulären KH-Leistungen.

    HTH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Schikowski,

    unsere Vorgehensweise war wie folgt: zuerst alle Formulare ausfüllen (Sterbefallanzeige, Entlassungsmitteilung) und DRG abrechnen, da Spende / OP nicht über DRG vergütet wird. Dann Entlassungszeitpunkt ändern auf Zeit nach Ende der OP mit Vermerk in Bemerkungsspalte: tatsächlicher Todeszeitpunkt. Jetzt OP eingeben. Beim Erstellen von DRG-Auswertungen und z.B. des E1Plus wird der Fall allerdings dann mit OP gegroupt, wie er ja nicht abgerechnet wurde. Aber vielleicht kann man sich den einen Fall merken und dort ändern!?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Guten Tag Herr Konzelmann,

    ich kann so ein Vorgehen nicht empfehlen. Die Behandlung eines Patienten endet mit dem Tod und dann sollte auch die Dokumentation dort enden. Mit dem Tod erlischt auch die Person; die weiteren klinischen Bemühungen werden aus gutem Grund nicht als Behandlung sondern als \"Spenderkonditionierung\" bezeichnet, wohl wissend, daß die Maßnahmen dabei mit einer curativen Versorgung nicht nur nichts zu tun haben, sondern sogar eher zu klassischen Behandlungmustern z.B. der Neurochirurgie deutlich kontrastieren. Man denke in diesem Zusammenhang z.B. an das Flüssigkeitsregime beim Spender usw. usw..
    Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise erlaubt an keiner Stelle eine saubere Grenzziehung. Was hält Sie denn davon ab, einen neuen Fall aufzumachen und diesen dann in der Abrechnung komplett auszublenden? Daneben fällt es mir schwer zu glauben, daß Sie in der Hektik rund um eine Multiorganentnahme nach der Erstellung des Hirntodprotokolls z.B. am Samstag abend jemanden finden, der Ihnen den Fall fakturiert, damit Sie 10 Minuten später die Dokumentation fortsetzen können.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Dr. Sander,

    wir haben die Änderungen erst Tage später vorgenommen. Sie haben schon Recht nach DKR P015c. Aber die OP wurde durchgeführt und wurde von OP-Schwester unter der aktuellen Fallnummer dokumentiert. Dafür wurde der Patient technisch noch nicht vor OP entlassen. Auf die Idee mit einem neuen Fall bin ich noch nicht gekommen. Aber wie soll der aussehen? Stationär? Ambulant? Oder Status Tod? Aufnahme zum Zeitpunkt des Todes? Wie machen Sie das? Ich habe noch nicht versucht, ob unser KIS ORBIS das zuläßt. Spannende Diskussion!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    da Sie nicht auf den DTA nach 301 angewiesen sind, können Sie diese Angaben komplett ignorieren (ich weiß allerdings nicht, ob dies tatsächlich in Ohrbiß möglich ist, da wir mit Prosight arbeiten).
    Als Versorgungsform würde ich stationär wählen, als Aufnahmezeitpunkt das Todesdatum (Totenschein), als Entlassungszeitpunkt das Ende der Entnahmeoperation. Bei sekundären Auswertungen (Managementinformationssysteme etc.) muß man diese Fälle in der Tat aussortieren, das geht bei uns über das Zuweisen einer führenden Fachdisziplin, die nichts mit den klassischen bettenführenden Abteilung zu tun hat. Dann werden diese Fälle auch nicht in den anderen \"untergerührt\" (z.B. Neurochirurgie).

    Insgesamt ist bei dem geringen Spenderaufkommen derzeit das Problem jetzt auch nicht sooooooooo ultrabrisant.

    :d_zwinker:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Liebe Kollegen,

    aus aktuellem Anlaß möchte in den Thread nochmals aufwärmen. Gibt es nach zwei Jahren Ruhe hierzu neue Meinungen bzw. wie ist die Erfahrung im laufenden Betrieb?

    Bei uns wurde für die Organentnahme eine eigene OP angelegt, allerdings dann ohne OPS-Codes, was eine Datenübertragung nach §301 nicht zuläßt. Ich neige daher dazu, die OP einfach zu stornieren und den Entlaßzeitpunkt auf den OP-Beginn zu legen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag,

    ich kann auch nach zwei Jahren nur empfehlen, eine saubere Trennung des stationären Falles (endet mit der Hirntodfeststellung, da gleich Todesfestellung, da gleich Ende der Leistungspflicht der GKV) vom weiteren Ablauf zu erreichen. Procedere aktuell: Entlassung zum Todeszeitpunkt, Wiederaufnahme zum gleichen Zeitpunkt als neuer Fall (aktuell wird bei uns die Führung in einer eigenen Ambulanz gewählt), um den Sachverhalt auch kostenrechnerisch sauber abtrennbar zu machen.
    Bei Führung als ambulantem Vorgang ist auch das Thema 301 vom Tisch, Sie können dort (jedenfalls in unserem KIS) problemlos alle Leistungen hinterlegen und auch die OP-Parameter sauber erfassen. Nach einer Reihe von Fällen ergibt sich damit bei uns ein insgesamt rundes und störungsfreies Arbeiten.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Diskussionsteilnehmer,

    auch wir verfahren ähnlich wie Herr Sander. Entlasssung mit dem Zeitpunkt der Feststellung des Hirntods, in ISH Enlassungsart \"Hirntod\", Entlassungsgrund \"Geltungswechsel (17)\", Neuaufnahme mit dem Kostenträger \"DSO\" als HT-Organspender, Kodierung aller Diagnosen und Prozeduren, schließlich Abrechnung über die DSO. Datenübertragung nach §301 ist obsolet, da der hirntote Organspender eine eigene Kategorie bei uns bildet, also weder stationär noch ambulant ist. Das geht wohl in ISH, aber ich als User habe keine Ahnung, wie die das gemacht haben.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München