• Hallo liebes Forum!

    Ich habe schon über die Suchfunktion versucht abhilfe zu finden, bin aber leider nicht fündig geworden. Also schildere ich einfach mein Problem:

    Wir übernehmen recht früh operierte (3- 4 p.Op. Tag) Patienten nach Herzklappenersatz und Bypassoperationen.
    Die Behandlung bei uns beläuft sich auf Verbandswechsel, Mobilisation der Patieten, KG, Herzecho, LZ- EKG und Ergo. Die Patienten bleiben in der Regel noch 8 - 14 Tage bei uns, wenn es keine Komplikationen gibt. :hasi:

    Meine Frage hierzu ist, ob wir in dem Fall nicht die Z48.0 oder Z48.8 als Hauptdiagnose und die jeweilige Herzerkrankung als Nebendiagnose benennen können, da für uns die postoperative Versorgung im Vordergrund steht und nicht die ursprüngliche Herzerkrankung. :sterne:


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Ria

  • Hallo Ria,

    da sind die DKR 0901c und 0908c Koronararterienbypass zu beachten.
    Zur Kodierung der Diagnosen siehe DKR 0901c Ischämische Herzkrankheit (Seite 121) und das Prinzip auf die Klappen zu übertragen.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, Ria,

    ich sehe das prinzipiell ähnlich wie Sie... der HD-Definition scheint man mit einem Z48-Kode in solchen Fällen am ehesten gerecht zu werden.

    @ Konzelmann:
    Sehr geehrter Herr Konzelmann,

    ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihren Verweis auf DKR 0901 etwas näher erläutern würden. Sehen Sie es als eindeutig geregelt an, dass ein Patient der nach ACVB-OP (ohne vorherigen Infarkt) am 4. postop. Tag in ein anderes Krankenhaus zur Nachbehandlung übernommen wird, als HD eine KHK zugeteilt bekommt ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    das Problem ist, daß nicht alle Fallkonstellationen eindeutig geregelt sind und evtl. auch nicht eindeutig geregelt werden können. M.E. sind aber Grundsätze übertragbar. Dabei sind dann leider der Interpretationen wieder viele möglich. Warum sollte das Prinzip nicht von I21.- auch auf andere I-Diagnosen übertragbar sein? Hier die entsprechende Textpassage, auf die ich meine Überlegungen bezog:

    Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet (I25.9)
    Dieser Kode wird als „letzte Kodiermöglichkeit“ gebraucht (siehe Punkt 3).
    1) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, aber aktuell keine Eingriffe (wie z.B. Angiographie, PTCA mit oder ohne Stentimplantation oder ACBs) durchgeführt wurden, kann diese mit einem Diagnosekode aus I25.1- Atherosklerotische Herzkrankheit verschlüsselt werden, der z.B. aufgrund eines früheren Eingriffs zugeordnet wurde.
    2) Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch behandelt wurde, ist es möglich beides anzugeben: den passenden Kode aus I25.1-atherosklerotische Herzkrankheit und entweder
    Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder
    Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer
    Gefäßplastik. Die Zuweisung eines Kodes aus I25.1- setzt in diesem Fall voraus, dass ausreichend detaillierte Angaben über den Zustand der früher eingesetzten Transplantate und der natürlichen Gefäße vorliegen.
    3) Wenn es hierzu keine detaillierten Angaben gibt, aber die ischämische Herzkrankheit während des Krankenhausaufenthaltes behandelt wird, können
    I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit, nicht näher bezeichnet und
    Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
    beide angegeben werden.

    Sie, Ria (bzw. der behandelnde Arzt) müssen entscheiden, was in Ihren Fällen zutrifft. Ich gebe zu, daß ich mir mit diesen Definitionen schwer tue. Ich bin weder Arzt noch zum Codieren angestellt, sondern prüfe die Codierungen und das kann ich nur auf logische und plausibilitätsbezogene Fehler machen. In der Regel habe ich keine Akten und verlasse mich auf die Codierungen unserer Ärzte.

    Und noch etwas zu Z48.-: die wurde gebraucht für die frühere B-Pauschalen und lautet genau:
    Z48.0 Kontrolle von Verbänden und Nähten
    Entfernung von Nahtmaterial
    Verbandwechsel

    Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Behandlung in dem übernehmenden Haus nach ca. drei bis vier Tagen auf diese besonders in Z48.0 genannten Tätigkeiten beschränkt (Ria schreibt ja auch von anderen Behandlungen). Schließlich handelt es sich doch um ehedem schwer herzkranke Patienten und die Weiterbehandlung findet nur aus gewissen mir unbekannten Gründen in einem anderen Haus statt. Bei uns geht das auch oft so: Haus A -> Haus B -> Haus A (wir). Und bei der Fallzusammenführung bleibt die HD die ursprüngliche.

    Ich bin gespannt auf weitere Meinungen!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Konzelmann,

    Das ist aber der springende Punkt: Es wird nicht behandelt.

    Zitat

    Original von Ria:
    ....da für uns die postoperative Versorgung im Vordergrund steht und nicht die ursprüngliche Herzerkrankung.

    Ich bin der Meinung, dass hier eine Klarstellung über eine DKR erforderlich ist und dieses Thema vom InEK beantwortet werden sollte.

    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:...sondern prüfe die Codierungen und das kann ich nur auf logische und plausibilitätsbezogene Fehler machen. In der Regel habe ich keine Akten und verlasse mich auf die Codierungen unserer Ärzte.

    Das ist jetzt wirklich interessant: Sie prüfen die Kodierung ohne Akten und verlassen sich eh auf die Kodierung der Ärzteschaft.
    Wie können Sie ohne Akten prüfen?
    Warum wird dann geprüft, wenn Sie sich auf die Korrektheit des zu Prüfenden von vornherein verlassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    wie oben geschrieben: Logik und Plausibilität, Konsistenz und teilweise Richtigkeit z.B. nach EDV-Befunden (bildgebende, Labor usw). Akten hole ich nur im Bedarfsfall. Unsere Ärzte codieren im Allgemeinen gut. Das zeigen unsere Benchmark-Ergebnisse seit Jahren. Die Ärzte werden seit Jahren geschult und erhalten von mir seit 1994 Rückmeldungen, wenn wo was nicht stimmt. Es macht m.E. auch keinen Sinn, Akten hin und her zu transportieren. Außerdem: sie sind die Mediziner, ich bin \"NUR\" der MDA. Ich muß mich darauf verlassen können, daß die Codierungen inhaltlich richtig sind. Überprüfungen nach Akte machen die Oberärzte.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo alle zusammen!

    Ich hätte ja nie gedacht, dass meine Anfrage eine solche Diskusionsflut auslöst.
    Ich freue mich jedoch das dieses nicht so einfach zu beantworten ist.

    Zur weiteren Information:
    Wir haben nun schon einige Pat. mit der Z48.8 als HD verschlüsselt und als ND die jeweilige Herzerkrankung dazu angegeben. Bisher hatten wir noch keine direkte MDK- Anfrage, nur Krankenkassen- Anfragen.

    Als wir beschlossen hatten die Z48. als HD zu nehmen waren wir uns dieser Entscheidung sicher, da es keine direkte Einschränkung dazu gibt (weder ICD noch die DKR) u. wir einen enormen Aufwand mit den Patienten haben. Natürlich geben wir auch Herzmedikamente weiter, evtl. erfolgt eine geringfügige Änderung.

    Bei den direkten Rückverlegungen (Haus A- Haus B- wieder Haus A) belassen wir die erstgenannte HD, da es sich ja um eine Fallzusammenführung handelt.

    Zu Herrn Selter:
    Haben Sie die Anfrage an die InEK weitergeleitet?

    Freundliche Grüße
    Ria

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ria:
    Zu Herrn Selter:
    Haben Sie die Anfrage an die InEK weitergeleitet?

    Hallo,

    nein.
    Man liest da bestimmt auch gerne mal einen neuen Namen unter so einer Anfrage. :d_zwinker:

  • Meines Erachtens ist es nicht richtig, hier ICD Z48.ff oder
    einen anderen Z.-Code als HD anzugeben. Ohne die zur Operation
    geführte ERkrankung hätte es auch keine Weiterbehandlung bei Ihnen
    gegeben. Wenn die Weiterbehandlung in dem Haus, in dem die OP
    stattfand, durchgeführt worden wäre, wäre die HD die zur OP
    gehührte Erkrankung. Warum soll also die HD anders lauten, weil
    die Weiterbehandlung in einem anderen Haus erfolgt! Auch wenn
    die DKR solche Fälle nicht eindeutig regeln sollten, spricht Ihr
    Vorgehen an sich gegen die Logik der Hauptdiagnosedefinition.
    Gruß
    Ordu

  • Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Warum soll also die HD anders lauten, weil
    die Weiterbehandlung in einem anderen Haus erfolgt! Auch wenn
    die DKR solche Fälle nicht eindeutig regeln sollten, spricht Ihr
    Vorgehen an sich gegen die Logik der Hauptdiagnosedefinition.

    Nun, ganz so eindeutig ist es ja eben nicht immer: Wenn ein Patient postoperativ wegen irgendwelcher Komplikationen in ein anderes Haus verlegt wird, ergibt sich für dieses weiterbehandelnde Haus ja auch eine ganz andere Hauptdiagnose...


    Aber eventuell sollte man ja eine Analogie zu \"Geplanter Folgeeingriff\" bilden (auch wenn kein \"Eingriff\" im eigentlichen Sinne mehr stattfindet)

    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo Ria,

    hat schon mal jemand über die Erlösrelevanz dieser Frage nachgedacht???
    Es scheint wohl nach den KR beides möglich sein. Da würde ich doch einfach Z48.** als HD nehmen, da das Kostengewicht fast doppelt so hoch ist :biggrin: .
    Schliesslich sind die meisten von uns nicht nur dazu angestellt, ordentlich und korrekt zu dokumentieren und verschlüsseln, sondern auch den Erlös des Hauses zu optimieren.

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München