Hallo alle zusammen!
Es tut mir herzlich leid, dass ich erst jetzt die Antwort vom Inek ins Forum stelle. Die Antwort selber kam erst sehr spät, dann war ich auch noch im Urlaub u im Prüfungsstreß.
Jetzt aber die Antwort des Inek:
[c=#ff002d]\"in den Deutschen Kodierrichtlinien 2004 ist die Hauptdiagnose \"... Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist...\"
Aus dieser Kodierrichtlinie ist an späterer Stelle für die Hauptdiagnose der Absatz: \"Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern\" mit dem Beispiel 10 entsprechend anzuwenden. Ihre Hauptdiagnose entspricht damit der des chirurgischen Aufenthaltes, als Nebendiagnose wird ein Kode aus Z95.- kodiert. :d_neinnein:
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen[/code]
Die DKR dazu (um es nochmal alles auf einen Blick zu haben):
[c=#0024ff]Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern
Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern (KH A Ã KH B Ã KH A) ist folgendes zu beachten:
· Sofern beide Aufenthalte in KH A gemäß KFPV (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.
Beispiel 10
Ein Patient mit atherosklerotischer Herzkrankheit wird mit instabiler Angina pectoris in Krankenhaus A aufgenommen. Zur weiteren Diagnostik und Therapie wird er in das Krankenhaus B verlegt. Bei den dortigen Untersuchungen findet sich ein Herzinfarkt. Der Patient wird anschließend durch eine Koronarbypassanlage versorgt. In stabilem Zustand wird er in das Krankenhaus A rückverlegt../.
./.Krankenhaus A: 1. Aufenthalt
Hauptdiagnose: Instabile Angina pectoris
Nebendiagnose(n): Atherosklerotische Herzkrankheit
Krankenhaus B:
Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
Nebendiagnose(n): Atherosklerotische Herzkrankheit
Krankenhaus A: 2. Aufenthalt
Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
Nebendiagnose(n): Atherosklerotische HerzkrankheitVorhandensein eines aortokoronaren Bypasses
Nach Rückverlegung des Patienten werden im Krankenhaus A die Diagnosen aus dem 1. und 2. Aufenthalt betrachtet, um die Haupt- und Nebendiagnosen zu bestimmen. Gemäß DKR 0901c Ischämische Herzkrankheit wird eine instabile Angina pectoris bei Vorliegen eines Herzinfarktes nicht kodiert.
Krankenhaus A: Gesamtaufenthalt
Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
Nebendiagnose(n): Atherosklerotische HerzkrankheitVorhandensein eines aortokoronaren Bypasses[/code]
:noo: Schade eigentlich das es nicht anders möglich ist, aber es war ein Versuch u. vor allem auch eine Diskusion wert.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Ria
[c=red]Anmerkung:[/code]
Die Veröffentlichung von Personendaten ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Person zulässig (siehe Forumsregeln). Da beim InEK eigentlich generell diese nicht gegeben wird, habe ich diese Daten herausgenommen.
D. D. Selter
Administrator